AKTUALISIERUNG !!! Weitere Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien !!!

-> Stand: 16.04.2021 / 23.30 Uhr

In Bezug auf unse­ren Bericht zum „Schul­be­trieb nach den Oster­fe­ri­en“ vom 12.04.2021 gilt es auf wei­te­re Aktua­li­sie­run­gen, Infor­ma­tio­nen sowie eine Kor­rek­tur hinzuweisen:

!!! AKTUALISIERUNG !!!
Neue Einwilligungserklärung

Im Zusam­men­hang mit den ver­pflich­ten­den Tes­tun­gen als Vor­aus­set­zung zur Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass für die Tes­tun­gen in den Schu­len eine von den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten unter­schrie­be­ne neue Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung nötig ist. Die­se gibt es hier als pdf-Download: KLICK
Neben der Antigen-Testung in der Schu­le gibt es alter­na­tiv die Mög­lich­keit, in kos­ten­frei­en Bür­ger­tests außer­halb der Schu­le einen Nach­weis zu erbrin­gen. Die­ser darf nicht älter als 72 Stun­den sein.

Kurzanleitung und Videos

Die unten abge­bil­de­te Kurz­an­lei­tung des „SARS-CoV‑2 Rapid Anti­gen Test“ gilt es – für den Fall der Tes­tung in der Schu­le – mit Ihrem Kind im Vor­feld zu the­ma­ti­sie­ren (hier auch als pdf-Download: KLICK).
Auch fol­gen­de Vide­os und wei­te­re Erklä­run­gen sol­len zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen hier­zu veranschaulichen:
Infor­ma­ti­on und Video 1: KLICK
Video 2: KLICK

!!! Korrektur !!! Nach den Osterferien A‑Woche in der Grundstufe /
B‑Woche im Sekundarstufenbereich 

  • Für die Grund­stu­fe der Ernst-Reuter-Schule gilt in der ers­ten Woche nach den Oster­fe­ri­en – wie beschrie­ben – der Stun­den­plan der A‑Woche.
  • In der Sekun­dar­stu­fe gilt in der ers­ten Woche nach den Oster­fe­ri­en der Stun­den­plan der B‑Woche (und nicht wie irr­tüm­lich beschrie­ben der Stun­den­plan der A‑Woche).

Alle Ter­mi­ne sowie einen Über­blick zum A- und B‑Wochenrhythmus der Grund- und Sekun­dar­stu­fe fnden Sie auch auf der Ter­min­über­sicht unse­rer Schul­home­page: KLICK

!!! Information !!! Elternbrief des Hessischen Kultusministers

Als wei­te­re Info­ma­ti­on bzw. als Nach­trag zu unse­rem Bericht „Schul­be­trieb nach den Oster­fe­ri­en“ vom 12.04.2021 gilt es auch den Eltern­brief des Hes­si­schen Kul­tus­mins­ters, Prof. Dr. R. Alex­an­der Lorz, zu beach­ten. Die­sen gibt es hier als pdf-Download: KLICK

Hier­bei wird u. a. noch­mals auf die Test­pflicht in den Schu­len hin­ge­wie­sen:Hin­zu kommt, dass ab dem 19. April 2021 der Nach­weis eines nega­ti­ven Testergebnis­ses zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt und der Notetreu­ung ist. Die Pflicht zur Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses gilt selbst­verständ­lich nicht nur für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, son­dern auch für Lehr­kräf­te und alle wei­te­ren Per­so­nen, die Kon­takt mit Schü­le­rin­nen und Schü­lern haben.“ (Hes­si­scher Kul­tus­mi­nis­ter Prof. Dr. R. Alex­an­der Lorz)

Notbetreuung

Alle bis­he­ri­gen Anmel­dun­gen für die Not­be­treu­ung (Klas­se 1 bis 6) haben auch nach den Oster­fe­ri­en wei­ter­hin Bestand. Wie im Schrei­ben des Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­ters beschrie­ben, gilt auch in der Not­be­treu­ung die Testpflicht.