Aktuelle Corona-Informationen

->Stand 26.01.2022

Gerne möchten wir über die aktuellen Isolations- und Quarantäneregeln informieren.
Die folgenden Informationen entsprechen unserem aktuellen Informationsstand – Änderungen vorbehalten.
Sobald es keine PCR-Tests mehr gibt, werden wir über die geänderten Regeln informieren.

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Mein Kind wur­de in der Schu­le, zuhau­se oder bei einer Test­sta­ti­on mit­tels Schnell­test (POC) posi­tiv getestet.

  • Ihr Kind muss sich sofort (auch ohne eine Infor­ma­ti­on des Gesund­heits­am­tes) in Iso­la­ti­on begeben.
    Ledig­lich für die Ent­nah­me eines PCR-Tests darf die Iso­la­ti­on unter­bro­chen werden.
  • Bit­te tei­len Sie uns als Schu­le direkt mit, falls Ihr Kind POC-positiv getes­tet wurde.
    Bit­te mel­den Sie dies im Sekre­ta­ri­at unter der Tele­fon­num­mer 06078–93680. Sie kön­nen auch auf den Anruf­be­ant­wor­ter sprechen.
    Falls Sie die Kon­takt­da­ten der Klas­sen­lehr­kraft haben, mel­den Sie die Posi­tiv­tes­tung zusätz­lich auch der Klassenlehrkraft.

Mein Kind wur­de im Anschluss an einen posi­ti­ven POC-Test auch mit­tels PCR-Test posi­tiv getestet.

  • Bit­te tei­len Sie der Schu­le (über das Sekre­ta­ri­at) das Datum der Ent­nah­me für den PCR-Test und das Ergeb­nis mit.
  • Ihr Kind bleibt bei posi­ti­vem PCR-Test natür­lich wei­ter­hin in Isolation.

Mein Kind wur­de im Anschluss an einen posi­ti­ven POC-Test auch mit­tels PCR-Test nega­tiv getestet.

  • Die Iso­la­ti­on endet sofort mit dem nega­ti­ven PCR-Test.

Aktu­el­le Qua­ran­tä­ne und Iso­la­ti­ons­re­geln in Hes­sen – wann kann mein Kind wie­der in die Schule?

  • Infi­zier­te müs­sen für 10 Tage in Iso­la­ti­on. Dabei gilt der Tag nach der Abstri­ch­ent­nah­me für den PCR-Test als Tag 1.
    Wenn die 10-tägige Iso­la­ti­on abge­schlos­sen ist, kann Ihr Kind wie­der in die Schu­le kommen.
    Wir als Schu­le wür­den es sehr begrü­ßen, wenn Sie Ihr Kind im Vor­feld noch­mal tes­ten, um sicher­zu­stel­len, dass der POC-Test nega­tiv aus­fällt. Eine Frei­tes­tung aus der Iso­la­ti­on ist frü­hes­tens am 7. Tag möglich.
    NEU: Bei einer Frei­tes­tung muss der Schu­le ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­ge­legt werden.
    Die­ses kann durch einen PCR und durch einen offi­zi­el­len POC-Test (von Arzt oder Apo­the­ke durch­ge­führt) nach­ge­wie­sen werden.

  • Kon­takt­per­so­nen die im glei­chen Haus­halt mit einer infi­zier­ten Per­son leben, müs­sen nur dann in Qua­ran­tä­ne wenn sie nicht geimpft sind.
    Wer als geimpft gilt ver­an­schau­licht die Tabel­le (unten).Wenn die Kon­takt­per­son sym­ptom­frei ist, kann sich die­se wie folgt freitesten:
    Schü­le­rin­nen und Schü­ler: frü­hes­tens am 5. Tag nach dem posi­ti­ven Labor­test des infi­zier­ten Haushaltsangehörigen.
    Dabei gilt auch hier der Tag der Pro­ben­ent­nah­me als Tag 0.
    Lehr­kräf­te und ande­re Erwach­se­ne: frü­hes­tens am 7. Tag nach dem posi­ti­ven Labor­test des infi­zier­ten Haushaltsangehörigen.
    Dabei gilt auch hier der Tag der Pro­ben­ent­nah­me als Tag 0.

  • Sons­ti­ge Kon­takt­per­so­nen (Mit­schü­ler, Freun­de, etc.)
    Hier wird die Qua­ran­tä­ne aus­schließ­lich vom Gesund­heits­amt ausgesprochen.

Tes­tun­gen

  • Aktu­ell wer­den alle Klas­sen täg­lich getes­tet. Dies gilt bis auf Weiteres.
    Zu tes­ten sind alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die als nicht-geimpft gel­ten. Wir begrü­ßen es, wenn sich auch die Schü­le­rin­nen und Schü­ler tes­ten, wel­che als geimpft gelten.

Wer als geimpft gilt:

(Abbil­dung ver­grö­ßert sich durch Anklicken)