->Stand 26.01.2022
Gerne möchten wir über die aktuellen Isolations- und Quarantäneregeln informieren.
Die folgenden Informationen entsprechen unserem aktuellen Informationsstand – Änderungen vorbehalten.
Sobald es keine PCR-Tests mehr gibt, werden wir über die geänderten Regeln informieren.
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Mein Kind wurde in der Schule, zuhause oder bei einer Teststation mittels Schnelltest (POC) positiv getestet.
- Ihr Kind muss sich sofort (auch ohne eine Information des Gesundheitsamtes) in Isolation begeben.
Lediglich für die Entnahme eines PCR-Tests darf die Isolation unterbrochen werden. - Bitte teilen Sie uns als Schule direkt mit, falls Ihr Kind POC-positiv getestet wurde.
Bitte melden Sie dies im Sekretariat unter der Telefonnummer 06078–93680. Sie können auch auf den Anrufbeantworter sprechen.
Falls Sie die Kontaktdaten der Klassenlehrkraft haben, melden Sie die Positivtestung zusätzlich auch der Klassenlehrkraft.
Mein Kind wurde im Anschluss an einen positiven POC-Test auch mittels PCR-Test positiv getestet.
- Bitte teilen Sie der Schule (über das Sekretariat) das Datum der Entnahme für den PCR-Test und das Ergebnis mit.
- Ihr Kind bleibt bei positivem PCR-Test natürlich weiterhin in Isolation.
Mein Kind wurde im Anschluss an einen positiven POC-Test auch mittels PCR-Test negativ getestet.
- Die Isolation endet sofort mit dem negativen PCR-Test.
Aktuelle Quarantäne und Isolationsregeln in Hessen – wann kann mein Kind wieder in die Schule?
- Infizierte müssen für 10 Tage in Isolation. Dabei gilt der Tag nach der Abstrichentnahme für den PCR-Test als Tag 1.
Wenn die 10-tägige Isolation abgeschlossen ist, kann Ihr Kind wieder in die Schule kommen.
Wir als Schule würden es sehr begrüßen, wenn Sie Ihr Kind im Vorfeld nochmal testen, um sicherzustellen, dass der POC-Test negativ ausfällt. Eine Freitestung aus der Isolation ist frühestens am 7. Tag möglich.
NEU: Bei einer Freitestung muss der Schule ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Dieses kann durch einen PCR und durch einen offiziellen POC-Test (von Arzt oder Apotheke durchgeführt) nachgewiesen werden.
- Kontaktpersonen die im gleichen Haushalt mit einer infizierten Person leben, müssen nur dann in Quarantäne wenn sie nicht geimpft sind.
Wer als geimpft gilt veranschaulicht die Tabelle (unten).Wenn die Kontaktperson symptomfrei ist, kann sich diese wie folgt freitesten:
Schülerinnen und Schüler: frühestens am 5. Tag nach dem positiven Labortest des infizierten Haushaltsangehörigen.
Dabei gilt auch hier der Tag der Probenentnahme als Tag 0.
Lehrkräfte und andere Erwachsene: frühestens am 7. Tag nach dem positiven Labortest des infizierten Haushaltsangehörigen.
Dabei gilt auch hier der Tag der Probenentnahme als Tag 0.
- Sonstige Kontaktpersonen (Mitschüler, Freunde, etc.)
Hier wird die Quarantäne ausschließlich vom Gesundheitsamt ausgesprochen.
Testungen
- Aktuell werden alle Klassen täglich getestet. Dies gilt bis auf Weiteres.
Zu testen sind alle Schülerinnen und Schüler, die als nicht-geimpft gelten. Wir begrüßen es, wenn sich auch die Schülerinnen und Schüler testen, welche als geimpft gelten.
Wer als geimpft gilt: