Hygienplan der Ernst-Reuter-Schule (gültig seit 01.08.2020) !!! AKTUALISIERUNG !!!

Hygieneplan der Ernst-Reuter-Schule zur Eindämmung des Coriona-Virus
(
gültig seit 01.08.2020)

-> aktua­li­siert: 13.11.2020

Die Ernst-Reuter-Schule ist dazu ange­hal­ten, einen schul­ei­ge­nen Hygie­ne­plan zu erstel­len und somit sicher­zu­stel­len, dass der Schul­all­tag so orga­ni­siert ist, dass alle ver­bind­li­chen Hygie­ne­maß­nah­men des Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums (HKM) von den Schü­le­rin­nen und Schü­lern, den Lehr­kräf­ten und allen wei­te­ren Mit­ar­bei­tern zu jeder Zeit umge­setzt wer­den können.

In Unter­richts­si­tua­tio­nen wird es aus­rei­chend Zeit geben, um mit den Schü­le­rin­nen und Schü­lern die Hygie­ne­re­geln erneut zu bespre­chen. Vor­ab gilt es den neu­en „Hygie­ne­plan Coro­na für die Schu­len in Hes­sen von 28. Sep­tem­ber 2020“ des Lan­des Hes­sen zu beach­ten und auch zuhau­se zu besprechen.

Down­load­link:  Hygie­ne­plan für Schu­len in Hessen

Abstandsregelung:

Wo immer es mög­lich ist, ist bis auf die Unter­richts­räu­me auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de jeder­zeit ein Min­dest­ab­stand von 1,5m zu ande­ren Per­so­nen ein­zu­hal­ten. Inner­halb der Klas­sen­räu­me gilt die Abstands­re­ge­lung nicht – Schü­le­rin­nen und Schü­ler haben hier­bei jedoch fes­te Plät­ze, die sie unter­ein­an­der nach Mög­lich­keit nicht tauschen.

Direk­ter Kör­per­kon­takt zu ande­ren Per­so­nen ist unter­sagt. (z. B. Hän­de schüt­teln, Umar­men, etc.).

Klassenräume / sanitäre Anlagen:

Alle Klas­sen­räu­me sind mit funk­tio­nie­ren­den Wasch­be­cken aus­ge­stat­tet. Es ist für genü­gend Flüs­sig­sei­fe in den Spen­dern und aus­rei­chend Papier­tü­cher in den Klas­sen­räu­men gesorgt. Des­in­fek­ti­ons­mit­teln sei­en – so die Vor­ga­ben des Land­krei­ses Darmstadt-Dieburg – nicht not­wen­dig und nur für den medi­zi­ni­schen Bereich vorgesehen.

Alle sani­tä­ren Anla­gen sind von sei­tens des Schul­trä­gers über­prüft wor­den, ggf. repa­riert und daher voll funk­ti­ons­tüch­tig. Es wird nach wie vor eine ver­stärk­te Rei­ni­gung aller aktu­ell benutz­ten Räum­lich­kei­ten in der Schu­le geben.

Alle Klas­sen­räu­me wer­den auß­gie­big gelüf­tet – spä­tes­tens alle 45 Minuten.

Allgemeine Verhaltensregeln:

  • Mit den Hän­den soll­te man sich selbst und ande­ren nicht an den Mund, Augen, Nase berüh­ren und die Fin­ger nicht in den Mund neh­men. Dies gilt eben­so für Stif­te, etc.
  • Bei plötz­lich auf­tre­ten­dem Krank­heits­ge­fühl haben sich betrof­fe­ne Schü­le­rin­nen und Schü­ler sofort bei ihrer Lehr­kraft zu melden.
  • Ler­nu­ten­si­li­en sol­len nicht aus­ge­tauscht werden.
  • Eben­so sol­len Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter­ein­an­der kein Essen austauschen.
  • Hän­de­wa­schen vor Betre­ten des Klassenzimmers.
  • Hän­de­wa­schen nach dem Auf­ent­halt auf dem Schul­hof, bei Ver­schmut­zung, vor dem Essen, nach Toi­let­ten­be­nut­zung sowie nach Hus­ten und Niesen.
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler dür­fen nur ein­zeln Toi­let­ten auf­su­chen. Bei Begeg­nun­gen ist die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des unter­ein­an­der einzuhalten.
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler haben in den Unter­richts­räu­men fes­te Plät­ze, die sie unter­ein­an­der nach Mög­lich­keit nicht tauschen.

zu Hygiene: Husten- und Nieß-Etiketten

  • Vor und nach jeder Unter­richts­stun­de wird für aus­rei­chend Belüf­tung in den Klas­sen­räu­men gesorgt. Gar­de­ro­be: Klei­dung ist über der eige­nen Stuhl­leh­ne zu platzieren.
  • Beim Hus­ten oder Nie­sen muss min­des­tens 1,50m Abstand zu ande­ren Per­so­nen ein­ge­hal­ten wer­den und man soll­te sich (wenn mög­lich) wegdrehen.
  • Nie­sen oder Hus­ten ist vor­zugs­wei­se in Ein­weg­ta­schen­tuch vor­zu­neh­men. Die­ses darf nur ein­mal ver­wen­det wer­den und muss anschlie­ßend in einem Abfall­ei­mer ent­sorgt wer­den – mög­lichst ohne die­sen zu berühren.
  • nach jedem Nase­put­zen, Nie­sen oder Hus­ten sind die Hän­de gründ­lich zu waschen.
  • Ist kein Ein­weg­ta­schen­tuch griff­be­reit und die Schülerin/der Schü­ler dazu in der Lage, soll­te das Hus­ten und Nie­sen in die Arm­beu­ge, die vor Mund und Nase gehal­ten wird, erfol­gen. Wich­tig: Auch hier­bei soll­te man sich (wenn mög­lich) abwenden.

zu Hygiene: Richtiges Händewaschen

  • Nass machen:
    Die Hän­de wer­den unter flie­ßen­des Was­ser gehal­ten und über­all befeuch­tet; die Tem­pe­ra­tur des Was­sers spielt hier­bei kei­ne (!) Rolle.
  • Rund­um einseifen:
    Han­din­nen­flä­chen, Hand­rü­cken, Dau­men, Fin­ger­zwi­schen­räu­me und Fin­ger­spit­zen sol­len gründ­lich ein­ge­seift werden.
  • Zeit las­sen:
    Gründ­li­ches Hän­de­wa­schen dau­ert min­des­tens 20 Sekun­den, bei stark ver­schmut­zen Hän­den auch länger
  • Gründ­lich abspülen:
    Die Hän­de sol­len unter flie­ßen­dem Was­ser kom­plett abge­spült werden.
  • Sorg­fäl­tig abtrocknen:
    Das Abtrock­nen der Hän­de – auch der Fin­ger­zwi­schen­räu­me – gehört zum wirk­sa­men Hän­de­wa­schen dazu. Durch Abtrock­nen wer­den Kei­ne ent­fernt, die noch an den Hän­den oder im rest­li­chen Was­ser an den Hän­den haften.

Mund-Nasenschutz-PFLICHT:

Gemäß den Vor­ga­ben des Lan­des Hes­sen gilt ab sofort in allen hes­si­schen Schu­len eine Mund-Nasenschutz-Pflicht. Dies bedeu­tet, dass mit Betre­ten des Schul­ge­län­des der Ernst-Reuter-Schule bis zum Ver­las­sen des Schul­ge­län­des nach Unter­richts­schluss ab sofort ALLE (Schü­le­rin­nen und Schü­ler, Eltern, Lehr­kräf­te und wei­te­re Bediens­te­te und Besu­cher der Schu­le) einen Mund-Nasenschutz tra­gen müssen.

Ab dem 19.10.2020 gilt ab Klas­se 5 auch wäh­rend des Unter­richts eine Maskenpflicht. 

Der Unter­richt in der Grund­stu­fe soll­te mög­lichst nur im fes­ten Klas­sen­ver­band orga­ni­siert wer­den. In die­sen Unter­richts­si­tua­tio­nen müs­sen die Schü­le­rin­nen und Schü­ler kei­ne Mas­ke tra­gen – dür­fen aber.

Wenn sich Lern­grup­pen der Grund­stu­fe den­noch in ein­zel­nen Fächern mischen wie z. B. im Religions-/Ethikunterricht, ist im betref­fen­den Unter­richt eine Mund-/Nasenbedeckung von den Schü­le­rin­nen und Schü­lern zu tragen.

Da sich die Klas­sen in der Betreu­ung mischen, ist hier eben­falls von den Schü­le­rin­nen eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen.

Auch bei Bewe­gung im Klas­sen­raum und im Schul­ge­bäu­de (z. B. Toi­let­ten­gang etc.) muss die Mas­ke in der Grund­schu­le eben­falls getra­gen werden.

Beim War­ten auf den Bus muss die Mas­ke eben­falls getra­gen werden.

Es besteht auch wei­ter­hin Mund­schutz­pflicht (Mund- und Nasen­schutz) im gesam­ten Bun­des­ge­biet für die Benut­zung des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs in Bus und Bahn sowie den Einzelhandel.

Sportunterricht:

Der Schul­sport ab Klas­se 5 darf ab sofort nur noch im Frei­en und kon­takt­los statt­fin­den. Hier­bei darf der Mund- Nasen­schutz abge­nom­men werden.

Der Sport­un­ter­richt in der Grund­schu­le darf nach wie vor in den Turn­hal­len statt­fin­den – jedoch gilt auch hier ab sofort kon­takt­lo­ses Sporttreiben.

Risikogruppen, Krankheitssymptome:

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die bei einer Infek­ti­on mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risi­ko eines schwe­ren Krank­heits­ver­laufs aus­ge­setzt sind, sind vom Schul­be­trieb wei­ter nach ärzt­li­cher Beschei­ni­gung befreit. Glei­ches gilt für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die mit Ange­hö­ri­gen einer Risi­ko­grup­pe in einem Haus­stand leben. Die­se Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den wei­ter­hin von der Klas­sen­lehr­kraft über den bekann­ten Weg mit Mate­ri­al versorgt.

Hier­zu bit­ten wir stets um zeit­na­he Rück­mel­dung an das Sekre­ta­ri­at (06078 – 93680 oder über E‑Mail) – auch um mög­li­che Infek­ti­ons­ket­ten wei­ter mel­den zu können.

Dies gilt auch für Lehr­kräf­te, die des­halb von der Prä­senz­pflicht in der Schu­le aus­ge­nom­men sind.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler dür­fen auf kei­nen Fall zur Schu­le kom­men, wenn sie Krank­heits­sym­pto­me auf­wei­sen. Soll­te dies den­noch der Fall sein, wer­den wir die­se ent­spre­chen­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler wie­der nach Hau­se schicken.

Nach den Vor­ga­ben des Lan­des Hes­sen gel­ten ab sofort (Stand: 13.08.2020) fol­gen­de Richt­li­ni­en im Umgang mit Krankheits- und Erkäl­tungs­sym­pto­men bei Kin­dern und Jugend­li­chen in Schulen:

Ein Kind, das ein­deu­tig krank ist, soll zuhau­se blei­ben – das gilt jetzt, das galt aber auch schon vor der Corona-Pandemie“, so Sozi­al­staats­se­kre­tä­rin Anne Janz. Ein Besuchs­ver­bot in der […] Schu­le gilt außer­dem, wenn min­des­tens eines der rele­van­ten, für COVID-19 typi­schen Sym­pto­me auftritt:

  • Fie­ber (ab 38,0°C)
  • Tro­cke­ner Hus­ten, d.h. ohne Aus­wurf (nicht durch chro­ni­sche Erkran­kung ver­ur­sacht wie z.B. Asth­ma) – ein leich­ter oder gele­gent­li­cher Hus­ten oder ein gele­gent­li­ches Hals­krat­zen soll aber zu kei­nem auto­ma­ti­schen Aus­schluss führen.
  • Stö­rung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleit­erschei­nung eines Schnupfens).

Alle Sym­pto­me müs­sen akut auf­tre­ten, Sym­pto­me einer chro­ni­schen Erkran­kung sind dem­nach nicht rele­vant. Auf der ande­ren Sei­te gilt: Wer nur einen Schnup­fen hat, darf trotz­dem die Kita oder die Schu­le besu­chen. Schnup­fen ohne wei­te­re Krank­heits­zei­chen ist aus­drück­lich kein Ausschlussgrund.
(aus Pres­se­mit­tei­lung HKM, Stand: 13.08.2020)

Ein ent­spre­chen­des Info­blatt des „Hes­si­schen Minis­te­ri­ums für Sozia­les und Inte­gra­ti­on“ soll allen (Eltern und Schu­le) Sicher­heit im Umgang mit Krankheits- und Erkäl­tungs­sym­pto­men bei Kin­dern und Jugend­li­chen geben. Hier geht es zum ent­spre­chen­den Infoblatt-Downloadlink: Klick

Anlage-5_Umgang-mit-Krankheits-und-Erkaeltungssymptomen-bei-Kindern-und-

Aufstellplatz- und Pausenregelung:

Um eine Durch­mi­schung und somit das unkon­trol­lier­te Aus­brei­ten des Virus‘ zu ver­mei­den, wer­den allen Jahr­gän­gen der Ernst-Reuter-Schule fes­te Berei­che auf dem Gelän­de der Schu­le zuge­wie­sen. Dort hält sich der ent­spre­chen­de Jahr­gang jeweils immer vor Beginn des Unter­rich­tes und in den Pau­sen auf. 

Jahr­gangs­be­rei­che auf dem Pausenhof

  • Jahr­gang 1 bis 4: Grundschulpausenhof
  • Jahr­gang 5: Lauf­bahn neben dem Sport­platz  !!! NEU !!!
  • Jahr­gang 6: Schul­hof Mitte
  • Jahr­gang 7 und NDHS-Klassen: vor dem Verwaltungsgebäude
  • Jahr­gang 8: Sportplatz
  • Jahr­gang 9: vor der Sporthalle
  • Jahr­gang 10: Südhof

Auf der Abbil­dung sind alle Auf­stell­be­rei­che der ein­zel­nen Jahr­gän­ge noch ein­mal ver­deut­licht (durch Ankli­cken ver­grö­ßert sich die Abbil­dung).

(Abbil­dung ver­grö­ßert sich durch Anklicken)

Ergänzende Hinweise:

Auch die Hin­wei­se der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung sind in die­sem Zusam­men­hang ergän­zend zu beach­ten (Abbil­dung ver­grö­ßert sich durch Anklicken):

(Abbil­dung ver­grö­ßert sich durch Anklicken)