-> Stand: 12.02.2021 / 16 Uhr
Gemäß des Schreibens des Hessischen Kultusministeriums vom 11.02.2021 wird es eine schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 22. Februar 2021 für die Jahrgänge 1 bis 6 im Sinne von Wechselunterricht geben.
Für die Klassen 7 bis 8 findet weiterhin der Distanzunterricht statt (Informationen hierzu: Klick).
Die Abschlussjahrgänge 9 bis 10 werden wie bisher auch in der Schule unterrichtet (Informationen hierzu: Klick).
Alle Informationen für das weitere Vorgehen in den Jahrgängen 1 bis 4 der Ernst-Reuter-Schule gibt es hier: Klick
Klassen 5 und 6
Folgende verbindliche Maßnahmen, Abläufe und Vorgehensweisen für die Klassen 5 und 6 der Ernst-Reuter-Schule gilt es zu beachten:
Maskenpflicht für alle Jahrgänge
Auf dem gesamten Schulgelände und somit auch in den Unterrichtsräumen und den Toiletten gilt für alle Jahrgänge sowie alle Lehrkräfte und weiteren Mitarbeiter der Ernst-Reuter-Schule Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung).
Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) zu tragen. Gesichtsvisiere sind nicht zulässig. In der Schule werden regelmäßige Maskenpausen eingeplant. Es gilt darauf zu achten, die Maske mindestens einmal täglich zu wechseln.
Abstandsregel, Wochenrhythmus, Klassengröße
Ebenfalls auf dem gesamten Schulgelände und somit auch in den Unterrichtsräumen gilt die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen einzuhalten. Diese Maßnahme verlangt eine geringere Klassenstärke in jedem Unterrichtsraum. Aus diesem Grund werden die Klassen der 5. und 6. Jahrgänge jeweils aufgeteilt und im Wochenrhythmus beschult.
Folgendes Beispiel anhand der Klasse 5a soll diese Vorgehensweise verdeutlichen und ist exakt so auf alle anderen Klassen der Jahrgänge 5 und 6 übertragbar:
Aus der Klasse 5a werden die Klassen 5a1 und 5a2 gebildet. In der Woche, in der die Klasse 5a1 die Schule besucht, bleibt die Klasse 5a2 zuhause und erhält für diese Zeitraum entsprechend Unterrichtsmaterialien (u. a. Wochenplanarbeit). Für diese Klasse findet kein Online-Unterricht statt. Möglichkeiten der Erreichbarkeit der entsprechenden Lehrkräfte werden individuell gelöst.
In der darauf folgenden Woche kommt die Klasse 5a2 in die Schule und die Klasse 5a1 bleibt wiederum zuhause mit entsprechenden Unterrichtsmaterialien.
Los geht es in der Woche ab dem 22. bis zum 26.02.2021 für die Klassen 5a1, 5b1, 5c1 und 6a1, 6b1, 6c1, 6d1. Die anderen Klassenhälften bleiben in dieser Woche zuhause und erhalten hierfür entsprechend Unterrichtsmaterialien.
Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die jeweils neu gebildeten Klassen nehmen die Klassenlehrkräfte vor. Informationen hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler im Laufe der nächsten Woche (15. – 19.02.2021).
In den Klassenräumen werden die Tische und Stühle den entsprechenden Vorgaben hergerichtet. Jedes Kind hat dann einen festen Platz.
Stundenplan, Unterrichtsfächer, A- und B‑Woche
Der ab 22.02.2021 gültige Stundenplan orientiert sich an der gewohnten Stundentafel, die die Schülerinnen und Schüler aus der Vor-Coronazeit kennen. D. h., es werden alle Unterrichtsfächer wie gewohnt erteilt. Auch der Sportunterricht darf wieder in der Halle stattfinden. Allerdings muss hierbei auf kontaktloses Sporttreiben speziell geachtet werden. Beim Sportunterricht selbst darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. In den Umkleidekabinen und auf dem Weg in die Sporthalle gilt Maskenpflicht.
Lediglich der Nachmittagsunterricht wird aus organisatorischen Gründen komplett ausfallen. Entsprechende Stundenplanveränderungen werden auch im Laufe der nächsten Woche (15. – 19.02.2021) über die Klassenlehrkraft an die Schülerinnen und Schüler mitgeteilt.
Es finden keine AGs oder sonstigen Nachmittagsangebote statt.
Auch eine Rückkehr zum gewohnten A- und B‑Wochenrhythmus wird es wieder geben. Am zuvor erwähnten Beispiel bedeutet dies konkret, dass die Klasse 5a1 ab dem 22.02.2021 mit dem Stundenplan der A‑Woche startet. In der darauffolgenden Woche (01. bis 05.03.2021) startet die Klasse 5a2 ebenfalls mit dem Stundenplan der A‑Woche. Danach geht es mit der Klasse 5a1 mit dem Plan der B‑Woche weiter – für die Klasse 5a2 in der dann folgenden Woche ebenfalls mit dem Plan der B‑Woche, u.s.w.
Bei der Erstellung der Stundenpläne ist darauf geachtet worden, dass vertraute Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler unterrichten. Dennoch kann es in einzelnen Klassen vorkommen, dass andere als die bisher gewohnten Lehrkräfte die Klassen unterrichten werden.
Pausen und Aufstellplätze
Sowohl immer zu Beginn der Schule als auch immer am Ende der Pausen müssen sich die jeweiligen Klassen an fest vorgeschriebenen Aufstellplätzen mit einem Abstand von 1,5m voneinander einfinden. Um ein Gedränge bei den Eingängen zu vermeiden dürfen die Klassen erst von dort aus mit ihrer jeweiligen Lehrkraft, zeitlich versetzt zu den anderen Klassen und unter Einhaltung des Mindestabstands das Schulgebäude betreten.
Auch in den Pausen müssen alle Schülerinnen und Schüler die Abstandsvorgaben von mindestens 1,5m einhalten. Lehrkräfte werden auch in den Pausen die Schülerinnen und Schüler immer wieder dazu anhalten, den vorgegebenen Abstand einzuhalten.
Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Lage sind, den Mindestabstand einzuhalten, müssen dem Unterricht fern bleiben bzw. werden wieder nach Hause geschickt. Sie werden dann mit Unterrichtsmaterialien wie bisher auch zuhause versorgt.
Es findet kein Verkauf im Schulkiosk statt.
Informationen zu den Aufstellorten auf dem Schulgelände erhalten die Schülerinnen und Schüler ebenfalls über ihre Klassenlehrkräfte im Laufe der nächsten Woche (15. – 19.02.2021).
Notbetreuung mit Arbeitgeberbescheinigung / Mittagessen / Offener Treff
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, die aufgrund des Wechselunterrichts zuhause nicht betreut werden können, können ab dem 22.02.2021 eine Notbetreuung sowohl vormittags (in der Zeit von 7.45 Uhr bis 12.55 Uhr) als auch mittags (12.55 Uhr bis 15.15 Uhr im „Offenen Treff“) besuchen. Aufgrund der sehr kritischen Virusentwicklung sowie im Sinne der verschärften Kontaktreduzierung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Schülerinnen und Schüler, wann immer es möglich ist, zuhause betreut werden sollen. Auch wenn dies mit enormen Betreuungsproblemen verbunden sein kann – damit schützen Sie sich selbst, Ihre Kinder und andere und tragen dazu bei, das Ausbreiten des Virus‘ deutlich einzudämmen.
Berechtigt zur Notbetreuung sind nur die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern eine Arbeitgeberbescheinigung hierfür vorlegen. Diese gibt es hier als pdf-Download: Klick
Mit dieser Arbeitgeberbescheinigung muss die Anmeldung über den Stufenleiter Volker Hartmann via E‑Mail (hartmann@ernst-reuter-schule.net) bis spätestens Mittwoch, den 17.02.2021, erfolgen, um die Unterrichtssituation organisieren zu können. Mit der ausgefüllten Bescheinigung ist auch die Teilnahme am Mittagessen (Anmeldung über Schulcaterer Bantschow & Bantschow) möglich.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Notbetreuung in der Schule auch ohne Arbeitgeberbescheinigung. Auch hierfür muss eine Anmeldung über den Stufenleiter mittels E‑Mail bis spätestens Mittwoch, den 17.02.2021, erfolgen.
Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wechselunterrichts ohnehin den Unterricht in der Schule besuchen, können wie gewohnt am Mittagessen (nach zuvoriger Anmeldung) teilnehmen. Auch der „Offene Treff“ ist für sie geöffnet. Hierzu benötigt die Ganztagskoordinatorin Katja Rofalski jedoch schriftlich Rückmeldung bis spätestens Mittwoch, den 17.02.2021, via E‑Mail.
Hygiene
Alle Schülerinnen und Schüler werden in der E‑Mail ihrer Klassenlehrkraft auf die gängigen Hygieneregeln hingewiesen. Auch zu Beginn des Unterrichts am Montag wird es ausreichend Zeit geben, diese Regeln erneut zu besprechen. Vorab gilt es den „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 11.02.2021“ des Landes Hessen zu beachten und im Vorfeld zuhause zu besprechen.
Downloadlink: Hygieneplan für Schulen in Hessen
Alle Klassenräume sind mit funktionierenden Waschbecken ausgestattet. Es ist für genügend Flüssigseife in den Spendern und ausreichend Papiertücher in den Klassenräumen gesorgt. Desinfektionsmitteln seien zunächst – so die Vorgaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg – nicht notwendig und nur für den medizinischen Bereich vorgesehen. Alle sanitären Anlagen sind von seitens des Schulträgers überprüft worden, ggf. repariert und daher voll funktionstüchtig. Es wird eine verstärkte Reinigung aller aktuell benutzten Räumlichkeiten in der Schule geben.
Auch die Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind in diesem Zusammenhang ergänzend zu beachten (Abbildung vergrößert sich durch Anklicken):
Zusätzlich gilt es auch die folgenden Hinweise zu beachten und zuhause zu besprechen:
zu Hygiene: Husten- und Nieß-Etiketten
- Vor und nach jeder Unterrichtsstunde wird für ausreichend Belüftung in den Klassenräumen gesorgt. Garderobe: Kleidung ist über der eigenen Stuhllehne zu platzieren.
- Beim Husten oder Niesen muss mindestens 1,50m Abstand zu anderen Personen eingehalten werden und man sollte sich (wenn möglich) wegdrehen.
- Niesen oder Husten ist vorzugsweise in Einwegtaschentuch vorzunehmen. Dieses darf nur einmal verwendet werden und muss anschließend in einem Abfalleimer entsorgt werden – möglichst ohne diesen zu berühren.
- nach jedem Naseputzen, Niesen oder Husten sind die Hände gründlich zu waschen.
- Ist kein Einwegtaschentuch griffbereit und die Schülerin/der Schüler dazu in der Lage, sollte das Husten und Niesen in die Armbeuge, die vor Mund und Nase gehalten wird, erfolgen. Wichtig: Auch hierbei sollte man sich (wenn möglich) abwenden.
zu Hygiene: Richtiges Händewaschen
- Nass machen:
Die Hände werden unter fließendes Wasser gehalten und überall befeuchtet; die Temperatur des Wassers spielt hierbei keine (!) Rolle. - Rundum einseifen:
Handinnenflächen, Handrücken, Daumen, Fingerzwischenräume und Fingerspitzen sollen gründlich eingeseift werden. - Zeit lassen:
Gründliches Händewaschen dauert mindestens 20 Sekunden, bei stark verschmutzen Händen auch länger - Gründlich abspülen:
Die Hände sollen unter fließendem Wasser komplett abgespült werden. - Sorgfältig abtrocknen:
Das Abtrocknen der Hände – auch der Fingerzwischenräume – gehört zum wirksamen Händewaschen dazu. Durch Abtrocknen werden Keine entfernt, die noch an den Händen oder im restlichen Wasser an den Händen haften.
zu Hygiene: Allgemeine Verhaltensregeln
- Mit den Händen sollte man sich selbst und anderen nicht an den Mund, Augen, Nase berühren und die Finger nicht in den Mund nehmen. Dies gilt ebenso für Stifte, etc.
- Bei plötzlich auftretendem Krankheitsgefühl haben sich betroffene Schülerinnen und Schüler sofort bei ihrer Lehrkraft zu melden.
- Lernutensilien sollen nicht ausgetauscht werden.
- Ebenso sollen Schülerinnen und Schüler untereinander kein Essen austauschen.
- Händewaschen vor Betreten des Klassenzimmers.
- Händewaschen nach dem Aufenthalt auf dem Schulhof, bei Verschmutzung, vor dem Essen, nach Toilettenbenutzung sowie nach Husten und Niesen.
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur einzeln Toiletten aufsuchen. Bei Begegnungen ist auch hierbei die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander einzuhalten.
Risikogruppen, Krankheitssymptome melden
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen dürfen
die Schule nicht betreten,
- wenn sie selbst oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder
- solange sie einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts nach § 30 Infektionsschutzgesetz) unterliegen oder
- wenn in ihrem Hausstand bei einer Person eine Infektion mit SARS-CoV‑2 nachgewiesen worden ist und sie sich daher ebenfalls in Quarantäne begeben müssen (generelle Absonderung nach § 3a Corona-Quarantäneverordnung). Dies gilt nicht für Personen, bei denen in den letzten drei Monaten mittels PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV‑2 bereits nachgewiesen wurde.
Die entsprechenden Hinweise „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen […] in Schulen“ (Stand 1. Dezember 2020) sind zu beachten und hier als pdf-Download einsehbar: KLICK
Bei Auftreten von Symptomen für eine Infektion mit dem Corona-Virus während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren. Die Sorgeberechtigten werden dann informiert und es wird ihnen empfohlen, mit dem behandelnden Kinderarzt, dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer116 117 Kontakt aufzunehmen.
Sollten Sie Ihr Kind krankmelden oder Hinweise auf positive Testergebnisse bei Ihnen oder Ihrem Kind vorliegen bitten wir stets um zeitnahe Rückmeldung an das Sekretariat (06078 – 93680 oder über E‑Mail) – auch um mögliche Infektionsketten weiter melden zu können.
Dies gilt auch für Lehrkräfte.