Verbindliche Maßnahmen ab dem 22.02.2021 / Klassen 5 und 6

-> Stand: 12.02.2021 / 16 Uhr

Gemäß des Schrei­bens des Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums vom 11.02.2021 wird es eine schritt­wei­se Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­triebs ab dem 22. Febru­ar 2021 für die Jahr­gän­ge 1 bis 6 im Sin­ne von Wech­sel­un­ter­richt geben.

Für die Klas­sen 7 bis 8 fin­det wei­ter­hin der Distanz­un­ter­richt statt (Infor­ma­tio­nen hier­zu: Klick).

Die Abschluss­jahr­gän­ge 9 bis 10 wer­den wie bis­her auch in der Schu­le unter­rich­tet (Infor­ma­tio­nen hier­zu: Klick)

Alle Infor­ma­tio­nen für das wei­te­re Vor­ge­hen in den Jahr­gän­gen 1 bis 4 der Ernst-Reuter-Schule gibt es hier: Klick

Klassen 5 und 6

Fol­gen­de ver­bind­li­che Maß­nah­men, Abläu­fe und Vor­ge­hens­wei­sen für die Klas­sen 5 und 6 der Ernst-Reuter-Schule gilt es zu beachten:

Maskenpflicht für alle Jahrgänge

Auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de und somit auch in den Unter­richts­räu­men und den Toi­let­ten gilt für alle Jahr­gän­ge sowie alle Lehr­kräf­te und wei­te­ren Mit­ar­bei­ter der Ernst-Reuter-Schule Mas­ken­pflicht (Mund-Nasen-Bedeckung). 

Nach Mög­lich­keit sind in allen Jahr­gangs­stu­fen medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ken (sog. OP-Masken) zu tra­gen. Gesichts­vi­sie­re sind nicht zuläs­sig. In der Schu­le wer­den regel­mä­ßi­ge Mas­ken­pau­sen ein­ge­plant. Es gilt dar­auf zu ach­ten, die Mas­ke min­des­tens ein­mal täg­lich zu wechseln.

Abstandsregel, Wochenrhythmus, Klassengröße 

Eben­falls auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de und somit auch in den Unter­richts­räu­men gilt die Abstands­re­ge­lung von min­des­tens 1,5 Metern zwi­schen ein­zel­nen Per­so­nen ein­zu­hal­ten. Die­se Maß­nah­me ver­langt eine gerin­ge­re Klas­sen­stär­ke in jedem Unter­richts­raum. Aus die­sem Grund wer­den die Klas­sen der 5. und 6. Jahr­gän­ge jeweils auf­ge­teilt und im Wochen­rhyth­mus beschult.

Fol­gen­des Bei­spiel anhand der Klas­se 5a soll die­se Vor­ge­hens­wei­se ver­deut­li­chen und ist exakt so auf alle ande­ren Klas­sen der Jahr­gän­ge 5 und 6 übertragbar:

Aus der Klas­se 5a wer­den die Klas­sen 5a1 und 5a2 gebil­det. In der Woche, in der die Klas­se 5a1 die Schu­le besucht, bleibt die Klas­se 5a2 zuhau­se und erhält für die­se Zeit­raum ent­spre­chend Unter­richts­ma­te­ria­li­en (u. a. Wochen­plan­ar­beit). Für die­se Klas­se fin­det kein Online-Unterricht statt. Mög­lich­kei­ten der Erreich­bar­keit der ent­spre­chen­den Lehr­kräf­te wer­den indi­vi­du­ell gelöst.

In der dar­auf fol­gen­den Woche kommt die Klas­se 5a2 in die Schu­le und die Klas­se 5a1 bleibt wie­der­um zuhau­se mit ent­spre­chen­den Unterrichtsmaterialien. 

Los geht es in der Woche ab dem 22. bis zum 26.02.2021 für die Klas­sen 5a1, 5b1, 5c1 und 6a1, 6b1, 6c1, 6d1. Die ande­ren Klas­sen­hälf­ten blei­ben in die­ser Woche zuhau­se und erhal­ten hier­für ent­spre­chend Unterrichtsmaterialien. 

Die Ein­tei­lung der Schü­le­rin­nen und Schü­ler in die jeweils neu gebil­de­ten Klas­sen neh­men die Klas­sen­lehr­kräf­te vor. Infor­ma­tio­nen hier­zu erhal­ten die Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Lau­fe der nächs­ten Woche (15. – 19.02.2021).

In den Klas­sen­räu­men wer­den die Tische und Stüh­le den ent­spre­chen­den Vor­ga­ben her­ge­rich­tet. Jedes Kind hat dann einen fes­ten Platz.

Stundenplan, Unterrichtsfächer, A- und B‑Woche

Der ab 22.02.2021 gül­ti­ge Stun­den­plan ori­en­tiert sich an der gewohn­ten Stun­den­ta­fel, die die Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus der Vor-Coronazeit ken­nen. D. h., es wer­den alle Unter­richts­fä­cher wie gewohnt erteilt. Auch der Sport­un­ter­richt darf wie­der in der Hal­le statt­fin­den. Aller­dings muss hier­bei auf kon­takt­lo­ses Sport­trei­ben spe­zi­ell geach­tet wer­den. Beim Sport­un­ter­richt selbst darf die Mund-Nasen-Bedeckung abge­nom­men wer­den. In den Umklei­de­ka­bi­nen und auf dem Weg in die Sport­hal­le gilt Maskenpflicht.

Ledig­lich der Nach­mit­tags­un­ter­richt wird aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den kom­plett aus­fal­len. Ent­spre­chen­de Stun­den­plan­ver­än­de­run­gen wer­den auch im Lau­fe der nächs­ten Woche (15. – 19.02.2021) über die Klas­sen­lehr­kraft an die Schü­le­rin­nen und Schü­ler mitgeteilt. 

Es fin­den kei­ne AGs oder sons­ti­gen Nach­mit­tags­an­ge­bo­te statt.

Auch eine Rück­kehr zum gewohn­ten A- und B‑Wochenrhythmus wird es wie­der geben. Am zuvor erwähn­ten Bei­spiel bedeu­tet dies kon­kret, dass die Klas­se 5a1 ab dem 22.02.2021 mit dem Stun­den­plan der A‑Woche star­tet. In der dar­auf­fol­gen­den Woche (01. bis 05.03.2021) star­tet die Klas­se 5a2 eben­falls mit dem Stun­den­plan der A‑Woche. Danach geht es mit der Klas­se 5a1 mit dem Plan der B‑Woche wei­ter – für die Klas­se 5a2 in der dann fol­gen­den Woche eben­falls mit dem Plan der B‑Woche, u.s.w. 

Bei der Erstel­lung der Stun­den­plä­ne ist dar­auf geach­tet wor­den, dass ver­trau­te Lehr­kräf­te die Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter­rich­ten. Den­noch kann es in ein­zel­nen Klas­sen vor­kom­men, dass ande­re als die bis­her gewohn­ten Lehr­kräf­te die Klas­sen unter­rich­ten werden.

Pausen und Aufstellplätze

Sowohl immer zu Beginn der Schu­le als auch immer am Ende der Pau­sen müs­sen sich die jewei­li­gen Klas­sen an fest vor­ge­schrie­be­nen Auf­stell­plät­zen mit einem Abstand von 1,5m von­ein­an­der ein­fin­den. Um ein Gedrän­ge bei den Ein­gän­gen zu ver­mei­den dür­fen die Klas­sen erst von dort aus mit ihrer jewei­li­gen Lehr­kraft, zeit­lich ver­setzt zu den ande­ren Klas­sen und unter Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stands das Schul­ge­bäu­de betreten.

Auch in den Pau­sen müs­sen alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler die Abstands­vor­ga­ben von min­des­tens 1,5m ein­hal­ten. Lehr­kräf­te wer­den auch in den Pau­sen die Schü­le­rin­nen und Schü­ler immer wie­der dazu anhal­ten, den vor­ge­ge­be­nen Abstand einzuhalten.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die nicht in der Lage sind, den Min­dest­ab­stand ein­zu­hal­ten, müs­sen dem Unter­richt fern blei­ben bzw. wer­den wie­der nach Hau­se geschickt. Sie wer­den dann mit Unter­richts­ma­te­ria­li­en wie bis­her auch zuhau­se versorgt.

Es fin­det kein Ver­kauf im Schul­ki­osk statt.

Infor­ma­tio­nen zu den Auf­stell­or­ten auf dem Schul­ge­län­de erhal­ten die Schü­le­rin­nen und Schü­ler eben­falls über ihre Klas­sen­lehr­kräf­te im Lau­fe der nächs­ten Woche (15. – 19.02.2021).

Notbetreuung mit Arbeitgeberbescheinigung / Mittagessen / Offener Treff

Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gän­ge 5 und 6, die auf­grund des Wech­sel­un­ter­richts zuhau­se nicht betreut wer­den kön­nen, kön­nen ab dem 22.02.2021 eine Not­be­treu­ung sowohl vor­mit­tags (in der Zeit von 7.45 Uhr bis 12.55 Uhr) als auch mit­tags (12.55 Uhr bis 15.15 Uhr im „Offe­nen Treff“) besu­chen. Auf­grund der sehr kri­ti­schen Virus­ent­wick­lung sowie im Sin­ne der ver­schärf­ten Kon­takt­re­du­zie­rung wird aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die­se Schü­le­rin­nen und Schü­ler, wann immer es mög­lich ist, zuhau­se betreut wer­den sol­len. Auch wenn dies mit enor­men Betreu­ungs­pro­ble­men ver­bun­den sein kann – damit schüt­zen Sie sich selbst, Ihre Kin­der und ande­re und tra­gen dazu bei, das Aus­brei­ten des Virus‘ deut­lich einzudämmen.

Berech­tigt zur Not­be­treu­ung sind nur die Schü­le­rin­nen und Schü­ler, deren Eltern eine Arbeit­ge­ber­be­schei­ni­gung hier­für vor­le­gen. Die­se gibt es hier als pdf-Download: Klick

Mit die­ser Arbeit­ge­ber­be­schei­ni­gung muss die Anmel­dung über den Stu­fen­lei­ter Vol­ker Hart­mann via E‑Mail (hartmann@ernst-reuter-schule.net) bis spä­tes­tens Mitt­woch, den 17.02.2021, erfol­gen, um die Unter­richts­si­tua­ti­on orga­ni­sie­ren zu kön­nen. Mit der aus­ge­füll­ten Beschei­ni­gung ist auch die Teil­nah­me am Mit­tag­essen (Anmel­dung über Schul­ca­te­rer Bant­schow & Bant­schow) möglich. 

Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darf haben grund­sätz­lich einen Anspruch auf die Not­be­treu­ung in der Schu­le auch ohne Arbeit­ge­ber­be­schei­ni­gung. Auch hier­für muss eine Anmel­dung über den Stu­fen­lei­ter mit­tels E‑Mail bis spä­tes­tens Mitt­woch, den 17.02.2021, erfolgen.

Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die auf­grund des Wech­sel­un­ter­richts ohne­hin den Unter­richt in der Schu­le besu­chen, kön­nen wie gewohnt am Mit­tag­essen (nach zuvo­ri­ger Anmel­dung) teil­neh­men. Auch der „Offe­ne Treff“ ist für sie geöff­net. Hier­zu benö­tigt die Ganz­tags­ko­or­di­na­to­rin Kat­ja Rofal­ski jedoch schrift­lich Rück­mel­dung bis spä­tes­tens Mitt­woch, den 17.02.2021, via E‑Mail.

Hygiene

Alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den in der E‑Mail ihrer Klas­sen­lehr­kraft auf die gän­gi­gen Hygie­ne­re­geln hin­ge­wie­sen. Auch zu Beginn des Unter­richts am Mon­tag wird es aus­rei­chend Zeit geben, die­se Regeln erneut zu bespre­chen. Vor­ab gilt es den „Hygie­ne­plan Coro­na für die Schu­len in Hes­sen vom 11.02.2021“ des Lan­des Hes­sen zu beach­ten und im Vor­feld zuhau­se zu besprechen.

Down­load­link:  Hygie­ne­plan für Schu­len in Hessen

Alle Klas­sen­räu­me sind mit funk­tio­nie­ren­den Wasch­be­cken aus­ge­stat­tet. Es ist für genü­gend Flüs­sig­sei­fe in den Spen­dern und aus­rei­chend Papier­tü­cher in den Klas­sen­räu­men gesorgt. Des­in­fek­ti­ons­mit­teln sei­en zunächst – so die Vor­ga­ben des Land­krei­ses Darmstadt-Dieburg – nicht not­wen­dig und nur für den medi­zi­ni­schen Bereich vor­ge­se­hen. Alle sani­tä­ren Anla­gen sind von sei­tens des Schul­trä­gers über­prüft wor­den, ggf. repa­riert und daher voll funk­ti­ons­tüch­tig. Es wird eine ver­stärk­te Rei­ni­gung aller aktu­ell benutz­ten Räum­lich­kei­ten in der Schu­le geben.

Auch die Hin­wei­se der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung sind in die­sem Zusam­men­hang ergän­zend zu beach­ten (Abbil­dung ver­grö­ßert sich durch Anklicken):

(Abbil­dung ver­grö­ßert sich durch Anklicken)

Zusätz­lich gilt es auch die fol­gen­den Hin­wei­se zu beach­ten und zuhau­se zu besprechen:

zu Hygie­ne: Husten- und Nieß-Etiketten

  • Vor und nach jeder Unter­richts­stun­de wird für aus­rei­chend Belüf­tung in den Klas­sen­räu­men gesorgt. Gar­de­ro­be: Klei­dung ist über der eige­nen Stuhl­leh­ne zu platzieren.
  • Beim Hus­ten oder Nie­sen muss min­des­tens 1,50m Abstand zu ande­ren Per­so­nen ein­ge­hal­ten wer­den und man soll­te sich (wenn mög­lich) wegdrehen.
  • Nie­sen oder Hus­ten ist vor­zugs­wei­se in Ein­weg­ta­schen­tuch vor­zu­neh­men. Die­ses darf nur ein­mal ver­wen­det wer­den und muss anschlie­ßend in einem Abfall­ei­mer ent­sorgt wer­den – mög­lichst ohne die­sen zu berühren.
  • nach jedem Nase­put­zen, Nie­sen oder Hus­ten sind die Hän­de gründ­lich zu waschen.
  • Ist kein Ein­weg­ta­schen­tuch griff­be­reit und die Schülerin/der Schü­ler dazu in der Lage, soll­te das Hus­ten und Nie­sen in die Arm­beu­ge, die vor Mund und Nase gehal­ten wird, erfol­gen. Wich­tig: Auch hier­bei soll­te man sich (wenn mög­lich) abwenden.

zu Hygie­ne: Rich­ti­ges Händewaschen

  • Nass machen:
    Die Hän­de wer­den unter flie­ßen­des Was­ser gehal­ten und über­all befeuch­tet; die Tem­pe­ra­tur des Was­sers spielt hier­bei kei­ne (!) Rolle.
  • Rund­um einseifen:
    Han­din­nen­flä­chen, Hand­rü­cken, Dau­men, Fin­ger­zwi­schen­räu­me und Fin­ger­spit­zen sol­len gründ­lich ein­ge­seift werden.
  • Zeit las­sen:
    Gründ­li­ches Hän­de­wa­schen dau­ert min­des­tens 20 Sekun­den, bei stark ver­schmut­zen Hän­den auch länger
  • Gründ­lich abspülen:
    Die Hän­de sol­len unter flie­ßen­dem Was­ser kom­plett abge­spült werden.
  • Sorg­fäl­tig abtrocknen:
    Das Abtrock­nen der Hän­de – auch der Fin­ger­zwi­schen­räu­me – gehört zum wirk­sa­men Hän­de­wa­schen dazu. Durch Abtrock­nen wer­den Kei­ne ent­fernt, die noch an den Hän­den oder im rest­li­chen Was­ser an den Hän­den haften.

zu Hygie­ne: All­ge­mei­ne Verhaltensregeln

  • Mit den Hän­den soll­te man sich selbst und ande­ren nicht an den Mund, Augen, Nase berüh­ren und die Fin­ger nicht in den Mund neh­men. Dies gilt eben­so für Stif­te, etc.
  • Bei plötz­lich auf­tre­ten­dem Krank­heits­ge­fühl haben sich betrof­fe­ne Schü­le­rin­nen und Schü­ler sofort bei ihrer Lehr­kraft zu melden.
  • Ler­nu­ten­si­li­en sol­len nicht aus­ge­tauscht werden.
  • Eben­so sol­len Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter­ein­an­der kein Essen austauschen.
  • Hän­de­wa­schen vor Betre­ten des Klassenzimmers.
  • Hän­de­wa­schen nach dem Auf­ent­halt auf dem Schul­hof, bei Ver­schmut­zung, vor dem Essen, nach Toi­let­ten­be­nut­zung sowie nach Hus­ten und Niesen.
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler dür­fen nur ein­zeln Toi­let­ten auf­su­chen. Bei Begeg­nun­gen ist auch hier­bei die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des unter­ein­an­der einzuhalten.

Risikogruppen, Krankheitssymptome melden

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, Lehr­kräf­te und sons­ti­ge an Schu­len täti­ge Per­so­nen dürfen
die Schu­le nicht betreten,

  • wenn sie selbst oder Ange­hö­ri­ge des glei­chen Haus­stan­des Krank­heits­sym­pto­me für COVID-19, ins­be­son­de­re Fie­ber, tro­cke­nen Hus­ten (nicht durch chro­ni­sche Erkran­kun­gen ver­ur­sacht), Ver­lust des Geschmacks- und Geruchs­sinns, auf­wei­sen oder
  • solan­ge sie einer indi­vi­du­ell ange­ord­ne­ten Abson­de­rung (Quarantäne-Anordnung des Gesund­heits­amts nach § 30 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz) unter­lie­gen oder
  • wenn in ihrem Haus­stand bei einer Per­son eine Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 nach­ge­wie­sen wor­den ist und sie sich daher eben­falls in Qua­ran­tä­ne bege­ben müs­sen (gene­rel­le Abson­de­rung nach § 3a Corona-Quarantäneverordnung). Dies gilt nicht für Per­so­nen, bei denen in den letz­ten drei Mona­ten mit­tels PCR-Test eine Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 bereits nach­ge­wie­sen wurde.

Die ent­spre­chen­den Hin­wei­se „Umgang mit Krankheits- und Erkäl­tungs­sym­pto­men bei Kin­dern und Jugend­li­chen […] in Schu­len“ (Stand 1. Dezem­ber 2020) sind zu beach­ten und hier als pdf-Download ein­seh­bar: KLICK

Bei Auf­tre­ten von Sym­pto­men für eine Infek­ti­on mit dem Corona-Virus wäh­rend der Unter­richts­zeit sind die betref­fen­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler zu iso­lie­ren. Die Sor­ge­be­rech­tig­ten wer­den dann infor­miert und es wird ihnen emp­foh­len, mit dem behan­deln­den Kin­der­arzt, dem Haus­arzt oder dem kas­sen­ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst unter der Telefonnummer116 117 Kon­takt aufzunehmen.

Soll­ten Sie Ihr Kind krank­mel­den oder Hin­wei­se auf posi­ti­ve Test­ergeb­nis­se bei Ihnen oder Ihrem Kind vor­lie­gen bit­ten wir stets um zeit­na­he Rück­mel­dung an das Sekre­ta­ri­at (06078 – 93680 oder über E‑Mail) – auch um mög­li­che Infek­ti­ons­ket­ten wei­ter mel­den zu können.

Dies gilt auch für Lehrkräfte.