Schulordnung der Ernst-Reuter-Schule Groß-Umstadt
Abteilung A: Verhaltensziele für den Umgang miteinander
- Ich verpflichte mich zur Achtung der Würde des anderen.
- Ich verpflichte mich zur Zusammenarbeit.
- Ich nehme Rücksicht auf jüngere und schwächere Mitschülerinnen und Mitschüler.
- Ich biete Hilfe an und lasse mir helfen.
- Ich unterdrücke aggressives Handeln und suche nach friedlichen Lösungen.
- Ich akzeptiere Kompromisse, Anordnungen und Grenzen,
- Ich bleibe bei Auseinandersetzungen fair.
- Ich übernehme soziale Aufgaben für die Schulgemeinschaft.
- Ich achte mein Eigentum und das der anderen. Ich beschmiere auch nichts; deshalb bringe ich keine Edding-Stifte u. ä. mit.
- Ich spucke nicht.
- Ich helfe mit, Unfälle und Gefahren zu vermeiden.
- Ich benutze im Unterricht keine Gegenstände, die mich ablenken (z. B. Walkman, Discman, Game Boys und Handys). Schlaginstrumente, Messer, Laser Pointer, Feuerwaffen u. ä. sind eine Gefahr für Mitschülerinnen und Mitschüler. Diese Gegenstände bringe ich nicht in die Schule mit.
Abteilung B: Organisation
1. Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn
Vor Beginn des Unterrichts halten sich die Schüler/innen in folgenden Bereichen auf: Nordhof, Grundschulhof, Schulhof Mitte
2. Pünktlichkeit
Nach dem ersten Klingelzeichen (7.40 Uhr) gehen alle Schüler/innen unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.
3. Stundenwechsel
Zwischen der 1. und 2. Stunde und der 3. und 4. Stunde gibt es keine Wechselpausen. Wenn kein Fachraumwechsel stattfindet, bleiben die Schüler/innen im jeweiligen Raum.
4. Unterricht in den Fachräumen
Schüler/innen warten im Flur vor den Fachräumen. Die Fachräume dürfen nur mit der Fachlehrerin/dem Fachlehrer betreten werden. Lehrkräfte, die im Fachtrakt unterrichten, schließen nach Unterrichtsende die Fachräume ab.
5. Unfallqefahr
Wegen der Unfallgefahr sind in den überdachten Gängen keine Spiele und Kletterübungen erlaubt. Ballspielen ist nur auf gekennzeichneten Flächen mit Softball möglich. Bei Schneefall ist das Schneeballwerfen sowie Schlittern auf dem Schulhof verboten.