Schulordnung

Schulordnung der Ernst-Reuter-Schule Groß-Umstadt

Abteilung A: Verhaltensziele für den Umgang miteinander

  1. Ich ver­pflich­te mich zur Ach­tung der Wür­de des anderen.
  2. Ich ver­pflich­te mich zur Zusammenarbeit.
  3. Ich neh­me Rück­sicht auf jün­ge­re und schwä­che­re Mit­schü­le­rin­nen und Mitschüler.
  4. Ich bie­te Hil­fe an und las­se mir helfen.
  5. Ich unter­drü­cke aggres­si­ves Han­deln und suche nach fried­li­chen Lösungen.
  6. Ich akzep­tie­re Kom­pro­mis­se, Anord­nun­gen und Grenzen,
  7. Ich blei­be bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen fair.
  8. Ich über­neh­me sozia­le Auf­ga­ben für die Schulgemeinschaft.
  9. Ich ach­te mein Eigen­tum und das der ande­ren. Ich beschmie­re auch nichts; des­halb brin­ge ich kei­ne Edding-Stifte u. ä. mit.
  10. Ich spu­cke nicht.
  11. Ich hel­fe mit, Unfäl­le und Gefah­ren zu vermeiden.
  12. Ich benut­ze im Unter­richt kei­ne Gegen­stän­de, die mich ablen­ken (z. B. Walk­man, Disc­man, Game Boys und Han­dys). Schlag­in­stru­men­te, Mes­ser, Laser Poin­ter, Feu­er­waf­fen u. ä. sind eine Gefahr für Mit­schü­le­rin­nen und Mit­schü­ler. Die­se Gegen­stän­de brin­ge ich nicht in die Schu­le mit.

Abteilung B: Organisation

1. Auf­ent­halt vor Unterrichtsbeginn

Vor Beginn des Unter­richts hal­ten sich die Schüler/innen in fol­gen­den Berei­chen auf: Nord­hof, Grund­schul­hof, Schul­hof Mitte

2. Pünkt­lich­keit

Nach dem ers­ten Klin­gel­zei­chen (7.40 Uhr) gehen alle Schüler/innen unver­züg­lich zu ihren Unter­richts­räu­men, damit der Unter­richt pünkt­lich begin­nen kann.

3. Stun­den­wech­sel

Zwi­schen der 1. und 2. Stun­de und der 3. und 4. Stun­de gibt es kei­ne Wech­sel­pau­sen. Wenn kein Fach­raum­wech­sel statt­fin­det, blei­ben die Schüler/innen im jewei­li­gen Raum.

4. Unter­richt in den Fachräumen

Schüler/innen war­ten im Flur vor den Fach­räu­men. Die Fach­räu­me dür­fen nur mit der Fachlehrerin/dem Fach­leh­rer betre­ten wer­den. Lehr­kräf­te, die im Fach­trakt unter­rich­ten, schlie­ßen nach Unter­richts­en­de die Fach­räu­me ab.

5. Unfall­qe­fahr

Wegen der Unfall­ge­fahr sind in den über­dach­ten Gän­gen kei­ne Spie­le und Klet­ter­übun­gen erlaubt. Ball­spie­len ist nur auf gekenn­zeich­ne­ten Flä­chen mit Soft­ball mög­lich. Bei Schnee­fall ist das Schnee­ball­wer­fen sowie Schlit­tern auf dem Schul­hof verboten.

Integrierte Gesamtschule (IGS)