ERS plant für Montag (12.01.2026) normalen Unterrichtsbetrieb

Bildrechte: Ernst-Reuter-Schule, Groß-Umstadt

Stand: Sonntag, 11.01.2026 / 19:54 Uhr

Die Ernst-Reuter-Schule plant für kom­men­den Mon­tag, den 12. Janu­ar 2026, mit nor­ma­lem Unter­richts­be­trieb bzw. mit kei­ner Umstel­lung auf Distanz­un­ter­richt auf­grund mög­li­cher schlech­ter Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se – der Unter­richt beginnt dem­nach gemäß dem Stun­den­plan der A‑Woche.

Soll­ten sich die Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se den­noch uner­war­tet ver­schlech­tern, wird die Situa­ti­on neu bewer­tet und zeit­nah eine Ent­schei­dung getrof­fen und umge­hend an die Schul­ge­mein­de wei­ter­ge­lei­tet. 

In die­sem Zusam­men­hang bit­ten wir die aktu­el­len Infor­ma­tio­nen auf den Sei­ten des „Hes­si­schen Minis­te­ri­ums für Kul­tus, Bil­dung und Chan­cen“ zu beach­ten – den ent­spre­chen­den Link fin­den Sie hier: KLICK

Der­zeit wer­den für Hes­sen an die­sem Mon­tag zum Schul­start Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se mit mög­li­cher Schnee­glät­te und Eis­bil­dung gemel­det. Als Eltern stel­len Sie sich die Fra­ge, ob Ihre Kin­der in die Schu­le gehen müs­sen und wie sie auf dem Schul­weg geschützt sind.

Hier gilt, dass grund­sätz­lich die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten am Mor­gen ent­schei­den, ob der Schul­weg für ihre Kin­der zumut­bar und sicher ist. Voll­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler ent­schei­den dies selbst. Im Fall des Fern­blei­bens vom Unter­richt muss die Schu­le auf den übli­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­gen infor­miert wer­den. Erkun­di­gen Sie sich als Eltern daher stän­dig über die aktu­el­len Straßen- und Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se. Ach­ten Sie auf loka­le Radio­durch­sa­gen – zugleich bie­tet das Land mit „hes­sen­WARN“ eine kos­ten­lo­se Informations-App zur Gefah­ren­war­nung an.

Falls die Sicher­heit des Schul­we­ges durch ein extre­me­res Win­ter­wet­ter nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den könn­te, wür­den die Schul­trä­ger (Stadt, Land­kreis) in enger Abstim­mung mit Schul­lei­tun­gen und unter Ein­be­zie­hung der Ein­schät­zun­gen des öffent­li­chen Nah­ver­kehrs über den Aus­fall des Präsenz-Schulbetriebs ent­schei­den. Eine sol­che Ent­schei­dung wür­de Ihnen als Eltern über die ver­ab­re­de­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge vor Ort wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Eine Not­be­treu­ung wür­de in den Schu­len stets statt­fin­den. Sofern durch einen sol­chen Wet­ter­ein­bruch eine unmit­tel­ba­re Gefahr im Schul­ge­bäu­de oder auf dem Schul­ge­län­de ent­stün­de, wür­de der Schul­trä­ger eine etwa­ige Schul­schlie­ßung vor­neh­men.“ (HMKB – Stand: 11.01.2026 / 19:54 Uhr)