Das Hessische Kultusministerium informiert mit seinem Schreiben vom 28.04.2022 über die Corona-Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb, die ab Montag, den 02.05.2022, in Kraft treten. Hier gibt es das komplette Schreiben auch als pdf-Download: KLICK
Kurz zusammengefasst gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Wegfall der Testpflicht / kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause
- Abmeldung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest möglich
- Sport-, Musikunterricht und Ganztag ohne Einschränkungen möglich
- Verkürzung der Absonderungspflicht
- Grundlegende Hygienemaßnahmen (s. hierzu auch Hygieneplan 10.0 – gültig ab 02.05.2022)
Genauere Informationen zu den einzelnen Aspketen entnehmen Sie bitte aus dem Schreiben.
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