Fahren von E‑Scootern auf dem Schulgelände der Ernst-Reuter-Schule verboten

E‑Scooter wer­den zuneh­mend von Schü­le­rin­nen und Schü­lern genutzt, um damit in die Schu­le zu fah­ren. Lei­der wird damit auch auf dem Schul­ge­län­de gefah­ren, was zu einem deut­lich erhöh­tem Unfall­ri­si­ko führt.

Daher gilt ab sofort folgende Regelung:

Das Fahren von E‑Scootern auf dem Schulgelände ist verboten!

Schü­le­rinn­nen und Schü­ler, die mit E‑Scootern zur Schu­le fah­ren stei­gen vor dem Schul­tor ab und schie­ben ihren Rol­ler zu den Fahr­rad­stän­dern vor dem Sekre­ta­ri­at (und nicht mehr auf dem Grund­schul­pau­sen­hof). Dort ver­blei­ben die E‑Scooter bis zum Schu­len­de. Nach Schul­schluss wer­den die E‑Scooter wie­der auf die Stra­ße vor dem Schul­ge­län­de gescho­ben und nicht gefah­ren. Dies soll Unfäl­le vermeiden.