E‑Scooter werden zunehmend von Schülerinnen und Schülern genutzt, um damit in die Schule zu fahren. Leider wird damit auch auf dem Schulgelände gefahren, was zu einem deutlich erhöhtem Unfallrisiko führt.
Daher gilt ab sofort folgende Regelung:
Das Fahren von E‑Scootern auf dem Schulgelände ist verboten!
Schülerinnnen und Schüler, die mit E‑Scootern zur Schule fahren steigen vor dem Schultor ab und schieben ihren Roller zu den Fahrradständern vor dem Sekretariat (und nicht mehr auf dem Grundschulpausenhof). Dort verbleiben die E‑Scooter bis zum Schulende. Nach Schulschluss werden die E‑Scooter wieder auf die Straße vor dem Schulgelände geschoben und nicht gefahren. Dies soll Unfälle vermeiden.