Hygieneplan der Ernst-Reuter-Schule zur Eindämmung des Coriona-Virus
(gültig seit 01.08.2020)
-> aktualisiert: 13.11.2020
Die Ernst-Reuter-Schule ist dazu angehalten, einen schuleigenen Hygieneplan zu erstellen und somit sicherzustellen, dass der Schulalltag so organisiert ist, dass alle verbindlichen Hygienemaßnahmen des Hessischen Kultusministeriums (HKM) von den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und allen weiteren Mitarbeitern zu jeder Zeit umgesetzt werden können.
In Unterrichtssituationen wird es ausreichend Zeit geben, um mit den Schülerinnen und Schülern die Hygieneregeln erneut zu besprechen. Vorab gilt es den neuen „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen von 28. September 2020“ des Landes Hessen zu beachten und auch zuhause zu besprechen.
Downloadlink: Hygieneplan für Schulen in Hessen
Abstandsregelung:
Wo immer es möglich ist, ist bis auf die Unterrichtsräume auf dem gesamten Schulgelände jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten. Innerhalb der Klassenräume gilt die Abstandsregelung nicht – Schülerinnen und Schüler haben hierbei jedoch feste Plätze, die sie untereinander nach Möglichkeit nicht tauschen.
Direkter Körperkontakt zu anderen Personen ist untersagt. (z. B. Hände schütteln, Umarmen, etc.).
Klassenräume / sanitäre Anlagen:
Alle Klassenräume sind mit funktionierenden Waschbecken ausgestattet. Es ist für genügend Flüssigseife in den Spendern und ausreichend Papiertücher in den Klassenräumen gesorgt. Desinfektionsmitteln seien – so die Vorgaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg – nicht notwendig und nur für den medizinischen Bereich vorgesehen.
Alle sanitären Anlagen sind von seitens des Schulträgers überprüft worden, ggf. repariert und daher voll funktionstüchtig. Es wird nach wie vor eine verstärkte Reinigung aller aktuell benutzten Räumlichkeiten in der Schule geben.
Alle Klassenräume werden außgiebig gelüftet – spätestens alle 45 Minuten.
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Mit den Händen sollte man sich selbst und anderen nicht an den Mund, Augen, Nase berühren und die Finger nicht in den Mund nehmen. Dies gilt ebenso für Stifte, etc.
- Bei plötzlich auftretendem Krankheitsgefühl haben sich betroffene Schülerinnen und Schüler sofort bei ihrer Lehrkraft zu melden.
- Lernutensilien sollen nicht ausgetauscht werden.
- Ebenso sollen Schülerinnen und Schüler untereinander kein Essen austauschen.
- Händewaschen vor Betreten des Klassenzimmers.
- Händewaschen nach dem Aufenthalt auf dem Schulhof, bei Verschmutzung, vor dem Essen, nach Toilettenbenutzung sowie nach Husten und Niesen.
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur einzeln Toiletten aufsuchen. Bei Begegnungen ist die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander einzuhalten.
- Schülerinnen und Schüler haben in den Unterrichtsräumen feste Plätze, die sie untereinander nach Möglichkeit nicht tauschen.
zu Hygiene: Husten- und Nieß-Etiketten
- Vor und nach jeder Unterrichtsstunde wird für ausreichend Belüftung in den Klassenräumen gesorgt. Garderobe: Kleidung ist über der eigenen Stuhllehne zu platzieren.
- Beim Husten oder Niesen muss mindestens 1,50m Abstand zu anderen Personen eingehalten werden und man sollte sich (wenn möglich) wegdrehen.
- Niesen oder Husten ist vorzugsweise in Einwegtaschentuch vorzunehmen. Dieses darf nur einmal verwendet werden und muss anschließend in einem Abfalleimer entsorgt werden – möglichst ohne diesen zu berühren.
- nach jedem Naseputzen, Niesen oder Husten sind die Hände gründlich zu waschen.
- Ist kein Einwegtaschentuch griffbereit und die Schülerin/der Schüler dazu in der Lage, sollte das Husten und Niesen in die Armbeuge, die vor Mund und Nase gehalten wird, erfolgen. Wichtig: Auch hierbei sollte man sich (wenn möglich) abwenden.
zu Hygiene: Richtiges Händewaschen
- Nass machen:
Die Hände werden unter fließendes Wasser gehalten und überall befeuchtet; die Temperatur des Wassers spielt hierbei keine (!) Rolle. - Rundum einseifen:
Handinnenflächen, Handrücken, Daumen, Fingerzwischenräume und Fingerspitzen sollen gründlich eingeseift werden. - Zeit lassen:
Gründliches Händewaschen dauert mindestens 20 Sekunden, bei stark verschmutzen Händen auch länger - Gründlich abspülen:
Die Hände sollen unter fließendem Wasser komplett abgespült werden. - Sorgfältig abtrocknen:
Das Abtrocknen der Hände – auch der Fingerzwischenräume – gehört zum wirksamen Händewaschen dazu. Durch Abtrocknen werden Keine entfernt, die noch an den Händen oder im restlichen Wasser an den Händen haften.
Mund-Nasenschutz-PFLICHT:
Gemäß den Vorgaben des Landes Hessen gilt ab sofort in allen hessischen Schulen eine Mund-Nasenschutz-Pflicht. Dies bedeutet, dass mit Betreten des Schulgeländes der Ernst-Reuter-Schule bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss ab sofort ALLE (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und weitere Bedienstete und Besucher der Schule) einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.
Ab dem 19.10.2020 gilt ab Klasse 5 auch während des Unterrichts eine Maskenpflicht.
Der Unterricht in der Grundstufe sollte möglichst nur im festen Klassenverband organisiert werden. In diesen Unterrichtssituationen müssen die Schülerinnen und Schüler keine Maske tragen – dürfen aber.
Wenn sich Lerngruppen der Grundstufe dennoch in einzelnen Fächern mischen wie z. B. im Religions-/Ethikunterricht, ist im betreffenden Unterricht eine Mund-/Nasenbedeckung von den Schülerinnen und Schülern zu tragen.
Da sich die Klassen in der Betreuung mischen, ist hier ebenfalls von den Schülerinnen eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen.
Auch bei Bewegung im Klassenraum und im Schulgebäude (z. B. Toilettengang etc.) muss die Maske in der Grundschule ebenfalls getragen werden.
Beim Warten auf den Bus muss die Maske ebenfalls getragen werden.
Es besteht auch weiterhin Mundschutzpflicht (Mund- und Nasenschutz) im gesamten Bundesgebiet für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Bus und Bahn sowie den Einzelhandel.
Sportunterricht:
Der Schulsport ab Klasse 5 darf ab sofort nur noch im Freien und kontaktlos stattfinden. Hierbei darf der Mund- Nasenschutz abgenommen werden.
Der Sportunterricht in der Grundschule darf nach wie vor in den Turnhallen stattfinden – jedoch gilt auch hier ab sofort kontaktloses Sporttreiben.
Risikogruppen, Krankheitssymptome:
Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. Diese Schülerinnen und Schüler werden weiterhin von der Klassenlehrkraft über den bekannten Weg mit Material versorgt.
Hierzu bitten wir stets um zeitnahe Rückmeldung an das Sekretariat (06078 – 93680 oder über E‑Mail) – auch um mögliche Infektionsketten weiter melden zu können.
Dies gilt auch für Lehrkräfte, die deshalb von der Präsenzpflicht in der Schule ausgenommen sind.
Schülerinnen und Schüler dürfen auf keinen Fall zur Schule kommen, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen. Sollte dies dennoch der Fall sein, werden wir diese entsprechenden Schülerinnen und Schüler wieder nach Hause schicken.
Nach den Vorgaben des Landes Hessen gelten ab sofort (Stand: 13.08.2020) folgende Richtlinien im Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen:
„Ein Kind, das eindeutig krank ist, soll zuhause bleiben – das gilt jetzt, das galt aber auch schon vor der Corona-Pandemie“, so Sozialstaatssekretärin Anne Janz. Ein Besuchsverbot in der […] Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
- Fieber (ab 38,0°C)
- Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen.
- Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).
Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer chronischen Erkrankung sind demnach nicht relevant. Auf der anderen Seite gilt: Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
(aus Pressemitteilung HKM, Stand: 13.08.2020)
Ein entsprechendes Infoblatt des „Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration“ soll allen (Eltern und Schule) Sicherheit im Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen geben. Hier geht es zum entsprechenden Infoblatt-Downloadlink: Klick
Anlage-5_Umgang-mit-Krankheits-und-Erkaeltungssymptomen-bei-Kindern-und-Aufstellplatz- und Pausenregelung:
Um eine Durchmischung und somit das unkontrollierte Ausbreiten des Virus‘ zu vermeiden, werden allen Jahrgängen der Ernst-Reuter-Schule feste Bereiche auf dem Gelände der Schule zugewiesen. Dort hält sich der entsprechende Jahrgang jeweils immer vor Beginn des Unterrichtes und in den Pausen auf.
Jahrgangsbereiche auf dem Pausenhof
- Jahrgang 1 bis 4: Grundschulpausenhof
- Jahrgang 5: Laufbahn neben dem Sportplatz !!! NEU !!!
- Jahrgang 6: Schulhof Mitte
- Jahrgang 7 und NDHS-Klassen: vor dem Verwaltungsgebäude
- Jahrgang 8: Sportplatz
- Jahrgang 9: vor der Sporthalle
- Jahrgang 10: Südhof
Auf der Abbildung sind alle Aufstellbereiche der einzelnen Jahrgänge noch einmal verdeutlicht (durch Anklicken vergrößert sich die Abbildung).
![](https://ernst-reuter-schule.net/wp-content/uploads/2020/08/ERS-Vogelperspektive-500x489.jpg)
Ergänzende Hinweise:
Auch die Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind in diesem Zusammenhang ergänzend zu beachten (Abbildung vergrößert sich durch Anklicken):
![](https://ernst-reuter-schule.net/wp-content/uploads/2020/03/Die-zehn-wichtigsten-Hygiene-Tipps-page-001-2-424x600.jpg)