Kostenlose und freiwillige Selbsttests für Schüler/Innen nach den Osterferien

Elterninformation
des Hessischen Kultusministeriums

Dr. Mari­on Steudel
Lei­ten­de Ministerialrätin

Eltern­brief zum frei­wil­li­gen Antigen-Selbsttest für Schü­le­rin­nen und Schüler

(Stand: 31.03.2021 / 10 Uhr)

Sehr geehr­te Eltern und Sorgeberechtigte,
lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

die ver­gan­ge­nen Mona­te haben uns alle vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen gestellt. Auch der Schul­all­tag ist nun schon seit über einem Jahr nicht mehr der, den Sie gewohnt sind und der Ihnen im sons­ti­gen All­tag eine Struk­tur gibt.

Um so vie­len Schü­le­rin­nen und Schü­lern wie mög­lich einen siche­ren und gere­gel­ten Schul­all­tag zu gewähr­leis­ten, wur­de alles ver­an­lasst, damit auf Basis der Ihnen bereits bekann­ten Plä­ne für den wei­te­ren Schul­be­trieb nach den Oster­fe­ri­en alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler, alle Lehr­kräf­te und alle wei­te­ren an der Schu­le täti­gen Per­so­nen die Mög­lich­keit haben wer­den, sich ab Mon­tag, dem 19. April 2021, zwei­mal in der Woche anlass­los selbst auf das Coro­na­vi­rus zu testen.

Kos­ten­lo­se und frei­wil­li­ge Selbsttests

Die Teil­nah­me an den Tests ist kos­ten­frei und frei­wil­lig. Das Test­an­ge­bot kann an den Tagen wahr­ge­nom­men wer­den, an denen die Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Prä­senz an ihrer Schu­le unter­rich­tet wer­den. Die Tes­tung in der Schu­le ist dar­über hin­aus unab­hän­gig von einer zusätz­li­chen Inan­spruch­nah­me des soge­nann­ten „Bür­ger­tests“, der von geschul­tem Per­so­nal durch­ge­führt wird, mög­lich. Eine Über­sicht der Test­stel­len fin­den Sie unter https://www.corona-test-hessen.de/.

Ent­schei­den Sie sich gegen eine Teil­nah­me, fol­gen dar­aus kei­ne nega­ti­ven Kon­se­quen­zen. Die Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt ist für Ihr Kind bzw. für Sie wei­ter­hin möglich.
Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen die Tests zwei­mal wöchent­lich zu Beginn der jewei­li­gen Unter­richts­zeit durch­füh­ren. Sie wer­den dabei von ihren Lehr­kräf­ten beglei­tet; des Wei­te­ren ste­hen den Schu­len zur Unter­stüt­zung geschul­te Patin­nen und Paten zur Ver­fü­gung. Hier­zu ist das Land eine Koope­ra­ti­on mit dem Deut­schen Roten Kreuz ein­ge­gan­gen, das den Schu­len bei Bedarf geschul­tes Per­so­nal zur Sei­te stel­len wird. Um ins­be­son­de­re jün­ge­ren Schü­le­rin­nen und Schü­lern etwa­ige Sor­gen und Ängs­te zu neh­men, wird der Test­ab­lauf in der Schu­le mit den Schü­le­rin­nen und Schü­lern vor­ab aus­führ­lich bespro­chen. Soll­ten Sie Ihr Kind ins­be­son­de­re bei der ers­ten Tes­tung beglei­ten wol­len, stim­men Sie dies bit­te im Vor­feld mit der Schu­le ab. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum schul­spe­zi­fi­schen Ablauf erhal­ten Sie vor­ab durch Ihre Schul­lei­te­rin bzw. Ihren Schulleiter.

Anlei­tungs­er­klä­rung und ‑video zu den Selbsttests

Der ver­wen­de­te Test „SARS-CoV‑2 Rapid Anti­gen Test“ wird von der Fir­ma SD BIOSENSOR her­ge­stellt und von der Fir­ma Roche ver­trie­ben. Er hat eine Son­der­zu­las­sung des Bun­des­in­sti­tuts für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­duk­te (BfArM) zur Eigen­an­wen­dung durch Lai­en und wird dort unter der BfArM-AT-Nummer AT307/21 geführt. Infor­ma­tio­nen zu die­sem Lai­en­selbst­test von Roche und ein Anlei­tungs­vi­deo fin­den Sie unter https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten‑n/

Eine kind­ge­rech­te Erläu­te­rung der ein­zel­nen Schrit­te fin­den Sie auch unter https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/

Ich hal­te es für not­wen­dig, dass Sie sich, sofern Sie sich für eine Teil­nah­me Ihres Kin­des an der Test­pha­se ent­schei­den, vor der Tes­tung gemein­sam mit Ihrem Kind das Video anse­hen, um Fra­gen Ihres Kin­des ggf. vor­ab zu bespre­chen. Vie­len Dank im Vor­aus hierfür!

Zusätz­lich sowie zu Ihrer Infor­ma­ti­on und Unter­stüt­zung haben wir Ant­wor­ten zu den häu­figs­ten Fra­gen in Form von FAQ zusam­men­ge­stellt, die Sie auf unse­rer Home­page unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/haeufig-gestellte-fragen-testungen fin­den und die wir fort­lau­fend aktua­li­sie­ren werden.

Hier­bei grei­fen wir ins­be­son­de­re auf die Rück­mel­dun­gen von 21 Schu­len zurück, die im Rah­men einer zwei­wö­chi­gen Test­pha­se vor den Oster­fe­ri­en bereits Erfah­run­gen und Erkennt­nis­se zu den Tes­tungs­ab­läu­fen sam­meln konnten.

Der ver­wen­de­te Antigen-Selbsttest hat zwei zen­tra­le Vor­tei­le: Der Abstrich erfolgt nur im vor­de­ren Bereich der Nase und erfor­dert kei­nen Rachen­ab­strich, wes­halb jede Schü­le­rin und jeder Schü­ler die­sen Test unkom­pli­ziert selbst durch­füh­ren kann. Auch wird das Ergeb­nis bereits nach 15 Minu­ten sichtbar.

Mit einem sol­chen Antigen-Selbsttest kön­nen vor allem Per­so­nen mit hoher Viren­last aus­fin­dig gemacht wer­den – also genau jene Per­so­nen, von denen eine Anste­ckungs­ge­fahr für das direk­te Umfeld ausgeht.

Schrift­li­che Einwilligungserklärung

Damit Ihre min­der­jäh­ri­ge Toch­ter bzw. Ihr min­der­jäh­ri­ger Sohn an den Tes­tun­gen teil­neh­men kann, ist eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung mit Zustim­mung zur Daten­ver­ar­bei­tung nötig. Das ent­spre­chen­de For­mu­lar hier­zu kann man hier als pdf-Download erhal­ten: KLICK

Geben Sie das For­mu­lar in der Schu­le bit­te unter­schrie­ben recht­zei­tig vor Beginn der ers­ten Tes­tung ab. Ohne Ihre Zustim­mung kann Ihr Kind nicht an den Tes­tun­gen teil­neh­men. Voll­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter­schrei­ben das For­mu­lar bit­te selbst.

Posi­ti­ves Test­ergeb­nis – und dann?

Im Fal­le eines posi­ti­ven Test­ergeb­nis­ses wird die Schu­le Sie als Eltern und Ihre Kin­der sowie Sie als teil­neh­men­de voll­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler selbst­ver­ständ­lich unter­stüt­zen. Im Fal­le einer min­der­jäh­ri­gen Schü­le­rin oder eines min­der­jäh­ri­gen Schü­lers wird die Schu­le Sie, lie­be Eltern, kon­tak­tie­ren. Sie soll­ten dann umge­hend Ihre Toch­ter bzw. Ihren Sohn abho­len. Nur in Aus­nah­me­fäl­len kann die Schu­le auch zulas­sen, dass Ihr Kind allei­ne nach Hau­se geht. In die­sem Fall stimmt sich die Schu­le vor­her mit Ihnen ab.

Die Schu­le ist im Fal­le eines posi­ti­ven Antigen-Selbsttests nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz dazu ver­pflich­tet, den posi­ti­ven Test­fall gegen­über dem zustän­di­gen Gesund­heits­amt zu mel­den. Zudem muss dann zwin­gend ein kos­ten­frei­er PCR-Test in einem Test­zen­trum oder einer Arzt­pra­xis durch­ge­führt wer­den. Der PCR-Test kor­ri­giert oder bestä­tigt das Ergeb­nis des Antigen-Selbsttests. Bit­te wen­den Sie sich zur Ver­ein­ba­rung eines Ter­mins für einen sol­chen PCR-Test an Ihre Haus­arzt­pra­xis oder eines der Testzentren
unter der Tele­fon­num­mer 116 117.

Bis zum Vor­lie­gen des Ergeb­nis­ses des PCR-Tests muss sich Ihr Kind oder müs­sen Sie sich als voll­jäh­ri­ge Schü­le­rin oder voll­jäh­ri­ger Schü­ler in Qua­ran­tä­ne bege­ben; nach dem Vor­lie­gen des Ergeb­nis­ses des PCR-Tests, ins­be­son­de­re im Fal­le eines posi­ti­ven PCR­Test­ergeb­nis­ses, ent­schei­det das Gesund­heits­amt über even­tu­ell not­wen­di­ge wei­te­re Maßnahmen.
Damit Sie Sicher­heit für sich selbst und für Ihre Fami­lie haben, wird drin­gend emp­foh­len, dass Sie den PCR-Test mög­lichst umge­hend durch­füh­ren las­sen. Zwar unter­lie­gen Sie als Eltern sowie auch Geschwis­ter­kin­der bei einem posi­ti­ven Ergeb­nis eines Antigen-Selbsttests kei­ner Qua­ran­tä­ne­pflicht, den­noch soll­ten auch Sie bis zur Abklä­rung durch einen PCR-Test Kon­tak­te nach Mög­lich­keit reduzieren.

Fällt der Selbst­test nega­tiv aus, sind natür­lich trotz­dem die übli­chen Hygie­ne­re­geln ein­zu­hal­ten, da das Test­ergeb­nis stets nur eine Moment­auf­nah­me darstellt.

Lie­be Eltern und Sor­ge­be­rech­tig­te, lie­be Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die Pan­de­mie ist noch nicht durch­ge­stan­den und beglei­tet uns wei­ter. Die regel­mä­ßi­gen Antigen-Selbsttests in der Schu­le kön­nen jedoch ein Schritt auf dem Weg zu mehr Sicher­heit beim Schul­be­such und damit zu einem Stück mehr Nor­ma­li­tät sein. Es gehört zu unser aller Ver­ant­wor­tung, alles dafür zu tun, dass Schu­le auch in Zei­ten der Pan­de­mie ein mög­lichst geschütz­ter Ort bleibt. Durch die Antigen-Selbsttests wird jenes Sicher­heits­netz, das wir benö­ti­gen, für alle in der Schu­le um einen wich­ti­gen Bau­stein ergänzt.

Ich bit­te daher Sie, lie­be Eltern, sehr herz­lich dar­um, dass Sie Ihrem Kind die Teil­nah­me an den Tes­tun­gen ermög­li­chen, und dass Sie, lie­be Schü­le­rin­nen und Schü­ler, von dem Ange­bot Gebrauch machen.

Die nächs­te Kon­fe­renz der Bun­des­kanz­le­rin mit den Regie­rungs­chefin­nen und Regierungschefs
der Län­der ist für Mon­tag, den 12. April 2021, geplant. Über die beab­sich­tig­ten Maß­nah­men für den Schul­be­trieb nach den Oster­fe­ri­en, der durch die hier ange­führ­te umfas­sen­de Test­stra­te­gie flan­kiert wird, wer­den wir Sie spä­tes­tens unmit­tel­bar danach informieren.

Mir ist bewusst, wie wich­tig für Sie alle Ver­läss­lich­keit und Pla­nungs­si­cher­heit in die­sen her­aus­for­dern­den Zei­ten sind. Ich bedaue­re sehr, dass genau dies ange­sichts der Dyna­mik der Pan­de­mie der­zeit nur sehr ein­ge­schränkt mög­lich ist, und dan­ke Ihnen allen herz­lich für Ihr Verständnis.

Mit freund­li­chen Grü­ßen und allen guten Wün­schen für die bevor­ste­hen­den Osterfeiertage

Im Auf­trag
Dr. Mari­on Steudel
Lei­ten­de Ministerialrätin

Hier fin­den Sie den Eltern­brief der Minis­te­ri­al­rä­tin auch noch ein­mal als pdf-Download: KLICK

Durch­füh­rung von Antigen-Selbsttests in Schu­len – Schrei­ben an Schü­le­rin­nen Schü­ler und Eltern