Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat zusammen mit dem Hessischen Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz am heutigen Montag, den 12.04.2021, in einer Pressekonferenz im Nachgang zur Sitzung des Hessischen Kabinetts über die weiteren Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie informiert.
Keine weiteren Öffnungen in den Schulen nach den Osterferien
Folgendes gilt ab Montag, den 19.04.2021, in Hessens Schulen:
- die Jahrgangsstufen 1 bis 6 erhalten weiterhin – wie zuvor auch – Wechselunterricht
- die Jahrgänge 7 und 8 erhalten weiterhin – wie bisher auch – Distanzunterricht
- die Jahrgänge 9 und 10 erhalten weiterhin – wie bisher auch – Präsenzunterricht
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 9. Mai 2021.
Für die Ernst-Reuter-Schule bedeutet dies, dass für die Jahrgänge 1 bis 4 in der Woche nach den Osterferien der Stundenplan der A‑Woche, für die Jahrgänge der Sekundarstufe der Stundenplan der B‑Woche gilt.
Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrkräfte
Die Teilnahme für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte am Unterricht in der Schule ist nur mit negativem Corona-Test möglich. Hierbei besteht die Möglichkeit, als Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten wurden, zu wählen. Im Zusammenhang mit den Antigen-Schnelltests in der Schule haben wir bereits ausführlich auf unserer Schulhomepage berichtet (s. Bericht vom 31.03.2021: KLICK).
Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte sollen sich zwei Mal in der Woche testen lassen bzw. der Test darf zu Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sein.
Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden. Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.