Aktualisierung Umgang mit Maskenpflicht und Testung in der Schule
Maskenpflicht
Ab Montag, den 13. September 2021, wird die Maskenpflicht in einigen Bereichen des Schulgeländes ausgesetzt. So gilt weiterhin eine Maskenpflicht in den Schulfluren und in den Klassenzimmern bis zur Einnahme des Sitzplatzes – ansonsten nicht. Bei lokalen Ausbrüchen kann das Gesundheitsamt in Absprache mit der zuständigen Schulleitung die Tragepflicht an der betroffenen Schule allerdings wieder einführen.
Die Maskenpflicht besteht somit nur noch auf den Durchgangsflächen und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes.
Testpflicht
Ebenfalls ab Montag, den 13.09.2021, werden die Schülerinnen und Schüler nur noch zwei Mal (und nicht wie bisher drei Mal) getestet – in der Ernst-Reuter-Schule finden die Testungen montags und mittwochs statt. Alle Regelungen für das Testheft bleiben weiterhin bestehen.