Hygieneregeln zur Eindämmung des Coriona-Virus beachten
Alle Schülerinnen und Schüler werden in der Schule auf die gängigen Hygieneregeln hingewiesen.
In Unterrichtssituationen wird es ausreichend Zeit geben, die Hygieneregeln erneut zu besprechen. Vorab gilt es den neuen „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 18.06.2020“ des Landes Hessen zu beachten und auch zuhause zu besprechen.
Downloadlink: Hygieneplan für Schulen in Hessen
Alle Klassenräume sind mit funktionierenden Waschbecken ausgestattet. Es ist für genügend Flüssigseife in den Spendern und ausreichend Papiertücher in den Klassenräumen gesorgt. Desinfektionsmitteln seien zunächst – so die Vorgaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg – nicht notwendig und nur für den medizinischen Bereich vorgesehen. Alle sanitären Anlagen sind von seitens des Schulträgers überprüft worden, ggf. repariert und daher voll funktionstüchtig. Es wird eine verstärkte Reinigung aller aktuell benutzten Räumlichkeiten in der Schule geben.
Auch die Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind in diesem Zusammenhang ergänzend zu beachten (Abbildung vergrößert sich durch Anklicken):

Zusätzlich gilt es auch die folgenden Hinweise zu beachten und zuhause zu besprechen:
zu Hygiene: Husten- und Nieß-Etiketten
- Vor und nach jeder Unterrichtsstunde wird für ausreichend Belüftung in den Klassenräumen gesorgt. Garderobe: Kleidung ist über der eigenen Stuhllehne zu platzieren.
- Beim Husten oder Niesen muss mindestens 1,50m Abstand zu anderen Personen eingehalten werden und man sollte sich (wenn möglich) wegdrehen.
- Niesen oder Husten ist vorzugsweise in Einwegtaschentuch vorzunehmen. Dieses darf nur einmal verwendet werden und muss anschließend in einem Abfalleimer entsorgt werden – möglichst ohne diesen zu berühren.
- nach jedem Naseputzen, Niesen oder Husten sind die Hände gründlich zu waschen.
- Ist kein Einwegtaschentuch griffbereit und die Schülerin/der Schüler dazu in der Lage, sollte das Husten und Niesen in die Armbeuge, die vor Mund und Nase gehalten wird, erfolgen. Wichtig: Auch hierbei sollte man sich (wenn möglich) abwenden.
zu Hygiene: Richtiges Händewaschen
- Nass machen:
Die Hände werden unter fließendes Wasser gehalten und überall befeuchtet; die Temperatur des Wassers spielt hierbei keine (!) Rolle. - Rundum einseifen:
Handinnenflächen, Handrücken, Daumen, Fingerzwischenräume und Fingerspitzen sollen gründlich eingeseift werden. - Zeit lassen:
Gründliches Händewaschen dauert mindestens 20 Sekunden, bei stark verschmutzen Händen auch länger - Gründlich abspülen:
Die Hände sollen unter fließendem Wasser komplett abgespült werden. - Sorgfältig abtrocknen:
Das Abtrocknen der Hände – auch der Fingerzwischenräume – gehört zum wirksamen Händewaschen dazu. Durch Abtrocknen werden Keine entfernt, die noch an den Händen oder im restlichen Wasser an den Händen haften.
zu Hygiene: Allgemeine Verhaltensregeln
- Mit den Händen sollte man sich selbst und anderen nicht an den Mund, Augen, Nase berühren und die Finger nicht in den Mund nehmen. Dies gilt ebenso für Stifte, etc.
- Bei plötzlich auftretendem Krankheitsgefühl haben sich betroffene Schülerinnen und Schüler sofort bei ihrer Lehrkraft zu melden.
- Lernutensilien sollen nicht ausgetauscht werden.
- Ebenso sollen Schülerinnen und Schüler untereinander kein Essen austauschen.
- Händewaschen vor Betreten des Klassenzimmers.
- Händewaschen nach dem Aufenthalt auf dem Schulhof, bei Verschmutzung, vor dem Essen, nach Toilettenbenutzung sowie nach Husten und Niesen.
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur einzeln Toiletten aufsuchen. Bei Begegnungen ist die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander einzuhalten.
Mundschutz
Gegenwärtig herrscht Mundschutzpflicht (Mund- und Nasenschutz) im gesamten Bundesgebiet für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Bus und Bahn sowie den Einzelhandel. Eine Mundschutzpflicht für die Schule ist nicht vorgesehen.
Dennoch bitten wir alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und weiteren Bediensteten der Ernst-Reuter-Schule, auf dem Hin- und Rückweg der Schule sowie in den Pausen und in Situationen, die die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5m gefährden könnten, eine Maske zu tragen. Im Unterricht der Grundschule ist das Tragen von Masken nicht erforderlich aber dennoch möglich.
Die Schule bzw. der Schulträger kann gegenwärtig keine Masken für alle Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte sowie weitere Bedienstete der Ernst-Reuter-Schule bereitstellen.
Risikogruppen, Krankheitssymptome melden
Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. Diese Schülerinnen und Schüler werden weiterhin von der Klassenlehrkraft über den bekannten Weg mit Material versorgt.
Hierzu bitten wir stets um zeitnahe Rückmeldung an das Sekretariat (06078 – 93680 oder über E‑Mail) – auch um mögliche Infektionsketten weiter melden zu können.
Dies gilt auch für Lehrkräfte, die deshalb von der Präsenzpflicht in der Schule ausgenommen sind.
Schülerinnen und Schüler dürfen auf keinen Fall zur Schule kommen, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen. Sollte dies dennoch der Fall sein, werden wir diese entsprechenden Schülerinnen und Schüler wieder nach Hause schicken.