-> Stand: 18.06.2020 / 20 Uhr
Wie das Hessische Kultusministerium am 10.06.2020 verlautbart hat, machen es das aktuelle Infektionsgeschehen sowie die mittlerweile gesammelten Erkenntnisse der Forschung zur Übertragung des Virus Covid-19 möglich, dass die Beschulung der Kinder in den hessischen Grundschulen weiter geöffnet wird.
Ab dem 22.06.2020 können alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder täglich die Schule besuchen.
Hygieneregeln beachten
Damit auch hierbei die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, gilt es die bisher bekannten Vorgaben auch weiterhin zu beachten. Alle Informationen hierzu gibt es unter folgendem Link: Klick
Aufgrund der speziellen Vorgaben (hier vor allem die Vermeidung von „Infektionsbrücken“) werden wir die Kinder der Jahrgänge 1 und 2 täglich mit vier Unterrichtsstunden beschulen, die Jahrgänge 3 und 4 erhalten täglich 5 Stunden Unterricht. Den genauen Stundenplan bekommen Ihre Kinder im Vorfeld von den Klassenlehrkräften ausgehändigt. Unterrichts- und Pausenzeiten sind zeitlich versetzt organisiert, um eine Durchmischung der einzelnen Lerngruppen zu vermeiden. Auch Informationen zu den Unterrichtsfächern und den Räumlichkeiten werden in dem Schreiben an Sie und Ihre Kinder aufgeführt sein.
Forschungsergebnisse erlauben weitere Öffnung
Dieser weitere Öffnungsschritt kann vollzogen werden, weil aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als die individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die Jahrgänge im festen Klassenverband unterrichtet. Zudem hat jede Klasse einen festgelegten Raum sowie einen festen Stamm an unterrichtenden Lehrkräften. Soweit es die personelle Situation unserer Schule es zulässt, wird darauf geachtet, dass die Lehrkräfte dabei möglichst nur in einer Klasse oder Lerngruppe eingesetzt sind.
Mindetsabstands von 1,5m in der Klasse aufgehoben
Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt. An Stellen, an denen die konstante Gruppenbildung nicht eingehalten werden kann, gilt die Abstandsregelung weiterhin.
„Paktbetreuung“ löst „Notfallbetreuung“ ab
Die Notfallbetreuung wird ab dem 22.06.2020 nicht mehr angeboten. Die Paktbetreuung startet wieder für die angemeldeten Kinder, allerdings nur bis 14.30 Uhr. Dort gilt die Abstandsregel, da es hier zu Kontakten außerhalb der Klasse kommt, eine feste Gruppenbildung wie am Unterrichtsvormittag organisatorisch nicht umsetzbar ist und das Infektionsrisiko deutlich erhöht ist. Deshalb können auch nicht alle Kinder betreut werden.
Bedarf melden
Bitte informieren Sie uns per E‑Mail an ers_gross-umstadt@schulen.ladadi.de, ob Sie die Paktbetreuung im Anschluss an den Unterricht bis 14.30 Uhr in Anspruch nehmen möchten.
Auf Krankheitssymptome auch weiterhin achten
Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverband verbleiben und muss umgehend abgeholt werden.
Eltern entscheiden über Unterrichtsteilnahme
Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschulen weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen. Die Öffnung der Schule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen aber möglicherweise auch Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Wie auch in den vergangenen Wochen wird die Schule alle Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Sollten Sie als Eltern mit der Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht in der Schule nicht einverstanden sein, können Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll.
Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial für unterrichtsersetzende Lernsituationen zu Hause.
Eingeschränkte sonderpädagogische Förderung
Im Folgenden werden noch zusätzliche Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern, die zusätzlich sonderpädagogische Förderung erhalten, gegeben:
Da Infektionsbrücken vermieden werden sollen, kann die Förderschullehrkraft nicht wie gewohnt Schülerinnen und Schüler in mehreren Klassen sonderpädagogisch fördern, sondern wird im Unterricht möglichst nur in einer Klasse eingesetzt werden. Dies kann zur Folge haben, dass Ihr Kind in nächster Zeit nicht mehr zusätzlich im Unterricht sonderpädagogische Förderung erhält, sondern in den Unterricht seiner Klasse geht und im Zusammenwirken mit der Klassenlehrkraft sonderpädagogisch aufbereitete Lernaufgaben erhält. Die Förderschullehrkraft wird mit Ihnen persönlich in Kontakt treten, um die Förderung in der Klassensituation und die häuslichen Aufgaben zu besprechen.
Das Hessische Kultusministerium hat diese Ausnahmeregelung in dem Bewusstsein geschaffen, dass derzeit durch eine konstante Zuordnung eines festen Personalteams für jeweils eine Klasse Ihr Kind in der Schule am besten geschützt ist. So kann Ihr Kind wieder am Unterricht ihrer bzw. seiner Lerngruppe teilnehmen. Eine separate Lerngruppe für sonderpädagogisch zu fördernde Kinder stünde diametral der Zielsetzung einer inklusiv arbeitenden Schule entgegen, in der alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Ihr Kind durch seine Sonderpädagogin oder seinen Sonderpädagogen zunächst weiter mittelbar über Lernaufgaben in seiner Klasse, für zuhause und am Telefon gefördert wird.
Wir freuen uns auf die Kinder, bedanken uns für die bisherige gute Zusammenarbeit und für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Bei noch offenen Fragen steht Ihnen die Ernst-Reuter-Schule auf gewohntem Weg auch weiterhin immer zur Verfügung.