Informationen Schulbetrieb Klasse 1 bis 4 ab 22.06.2020

-> Stand: 18.06.2020 / 20 Uhr

Wie das Hes­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um am 10.06.2020 ver­laut­bart hat, machen es das aktu­el­le Infek­ti­ons­ge­sche­hen sowie die mitt­ler­wei­le gesam­mel­ten Erkennt­nis­se der For­schung zur Über­tra­gung des Virus Covid-19 mög­lich, dass die Beschu­lung der Kin­der in den hes­si­schen Grund­schu­len wei­ter geöff­net wird.

Ab dem 22.06.2020 können alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder täglich die Schule besuchen.

Hygieneregeln beachten

Damit auch hier­bei die gel­ten­den Hygie­ne­be­stim­mun­gen ein­ge­hal­ten wer­den, gilt es die bis­her bekann­ten Vor­ga­ben auch wei­ter­hin zu beach­ten. Alle Infor­ma­tio­nen hier­zu gibt es unter fol­gen­dem Link: Klick

Auf­grund der spe­zi­el­len Vor­ga­ben (hier vor allem die Ver­mei­dung von „Infek­ti­ons­brü­cken“) wer­den wir die Kin­der der Jahr­gän­ge 1 und 2 täg­lich mit vier Unter­richts­stun­den beschu­len, die Jahr­gän­ge 3 und 4 erhal­ten täg­lich 5 Stun­den Unter­richt. Den genau­en Stun­den­plan bekom­men Ihre Kin­der im Vor­feld von den Klas­sen­lehr­kräf­ten aus­ge­hän­digt. Unterrichts- und Pau­sen­zei­ten sind zeit­lich ver­setzt orga­ni­siert, um eine Durch­mi­schung der ein­zel­nen Lern­grup­pen zu ver­mei­den. Auch Infor­ma­tio­nen zu den Unter­richts­fä­chern und den Räum­lich­kei­ten wer­den in dem Schrei­ben an Sie und Ihre Kin­der auf­ge­führt sein.

Forschungsergebnisse erlauben weitere Öffnung

Die­ser wei­te­re Öff­nungs­schritt kann voll­zo­gen wer­den, weil aktu­el­le For­schungs­er­geb­nis­se zei­gen, dass eine fest zusam­men­ge­setz­te Klas­se bzw. Grup­pe für die wei­te­re Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens ent­schei­den­der ist als die indi­vi­du­el­le Grup­pen­grö­ße. Auf­grund die­ser Erkennt­nis­se wer­den die Jahr­gän­ge im fes­ten Klas­sen­ver­band unter­rich­tet. Zudem hat jede Klas­se einen fest­ge­leg­ten Raum sowie einen fes­ten Stamm an unter­rich­ten­den Lehr­kräf­ten. Soweit es die per­so­nel­le Situa­ti­on unse­rer Schu­le es zulässt, wird dar­auf geach­tet, dass die Lehr­kräf­te dabei mög­lichst nur in einer Klas­se oder Lern­grup­pe ein­ge­setzt sind.

Mindetsabstands von 1,5m in der Klasse aufgehoben

Die­se Maß­nah­men machen es mög­lich, dass inner­halb der Klas­se der Min­dest­ab­stand nicht zwin­gend ein­ge­hal­ten wer­den muss, was vie­le Vor­tei­le für die Aus­ge­stal­tung des Unter­richts mit sich bringt. An Stel­len, an denen die kon­stan­te Grup­pen­bil­dung nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann, gilt die Abstands­re­ge­lung weiterhin.

Paktbetreuung“ löst „Notfallbetreuung“ ab

Die Not­fall­be­treu­ung wird ab dem 22.06.2020 nicht mehr ange­bo­ten. Die Pakt­be­treu­ung star­tet wie­der für die ange­mel­de­ten Kin­der, aller­dings nur bis 14.30 Uhr. Dort gilt die Abstands­re­gel, da es hier zu Kon­tak­ten außer­halb der Klas­se kommt, eine fes­te Grup­pen­bil­dung wie am Unter­richts­vor­mit­tag orga­ni­sa­to­risch nicht umsetz­bar ist und das Infek­ti­ons­ri­si­ko deut­lich erhöht ist. Des­halb kön­nen auch nicht alle Kin­der betreut werden.

Bedarf mel­den

Bit­te infor­mie­ren Sie uns per E‑Mail an ers_gross-umstadt@schulen.ladadi.de, ob Sie die Pakt­be­treu­ung im Anschluss an den Unter­richt bis 14.30 Uhr in Anspruch neh­men möchten.

Auf Krankheitssymptome auch weiterhin achten

Für die Umset­zung der geplan­ten Pha­se der wei­te­ren Öff­nung sind wir auf Ihre Unter­stüt­zung ange­wie­sen: Bit­te ach­ten Sie auch zukünf­tig dar­auf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krank­heits­sym­pto­men (z.B. Fie­ber, tro­cke­ner Hus­ten, Atem­pro­ble­me, Ver­lust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals­schmer­zen, Glie­der­schmer­zen, Bauch­schmer­zen, Übel­keit, Erbre­chen, Durch­fall) zur Schu­le schi­cken. Bei Anzei­chen einer Erkran­kung muss das Kind dem Unter­richt fern­blei­ben. Tre­ten im Ver­lauf des Schul­ta­ges Sym­pto­me auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klas­sen­ver­band ver­blei­ben und muss umge­hend abge­holt werden.

Eltern entscheiden über Unterrichtsteilnahme

Durch die getrof­fe­ne Ent­schei­dung, die Grund­schu­len wei­ter zu öff­nen, wird ein wich­ti­ger Schritt in Rich­tung des regu­lä­ren Schul­be­triebs gegan­gen. Die Öff­nung der Schu­le und die Beschu­lung im Klas­sen­ver­band ruft bei Ihnen aber mög­li­cher­wei­se auch Beden­ken her­vor, die nach­voll­zieh­bar sind. Wie auch in den ver­gan­ge­nen Wochen wird die Schu­le alle Maß­nah­men tref­fen, um das Infek­ti­ons­ri­si­ko zu mini­mie­ren. Soll­ten Sie als Eltern mit der Teil­nah­me Ihres Kin­des am Unter­richt in der Schu­le nicht ein­ver­stan­den sein, kön­nen Sie als Eltern der Schul­lei­tung in schrift­li­cher Form erklä­ren, dass eine Teil­nah­me am Unter­richt in der Schu­le nicht erfol­gen soll.

Die betref­fen­den Kin­der erhal­ten dann durch ihre Lehr­kraft Arbeits­ma­te­ri­al für unter­richts­er­set­zen­de Lern­si­tua­tio­nen zu Hause.

Eingeschränkte sonderpädagogische Förderung

Im Fol­gen­den wer­den noch zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen für Eltern von Schü­le­rin­nen und Schü­lern, die zusätz­lich son­der­päd­ago­gi­sche För­de­rung erhal­ten, gegeben:

Da Infek­ti­ons­brü­cken ver­mie­den wer­den sol­len, kann die För­der­schul­lehr­kraft nicht wie gewohnt Schü­le­rin­nen und Schü­ler in meh­re­ren Klas­sen son­der­päd­ago­gisch för­dern, son­dern wird im Unter­richt mög­lichst nur in einer Klas­se ein­ge­setzt wer­den. Dies kann zur Fol­ge haben, dass Ihr Kind in nächs­ter Zeit nicht mehr zusätz­lich im Unter­richt son­der­päd­ago­gi­sche För­de­rung erhält, son­dern in den Unter­richt sei­ner Klas­se geht und im Zusam­men­wir­ken mit der Klas­sen­lehr­kraft son­der­päd­ago­gisch auf­be­rei­te­te Lern­auf­ga­ben erhält. Die För­der­schul­lehr­kraft wird mit Ihnen per­sön­lich ‎in Kon­takt tre­ten, um die För­de­rung in der Klas­sen­si­tua­ti­on und die häus­li­chen Auf­ga­ben zu besprechen.

Das Hes­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um hat die­se Aus­nah­me­re­ge­lung in dem Bewusst­sein geschaf­fen, dass der­zeit durch eine kon­stan­te Zuord­nung eines fes­ten Per­so­nal­teams für jeweils eine Klas­se Ihr Kind in der Schu­le am bes­ten geschützt ist. So kann Ihr Kind wie­der am Unter­richt ihrer bzw. sei­ner Lern­grup­pe teil­neh­men. Eine sepa­ra­te Lern­grup­pe für son­der­päd­ago­gisch zu för­dern­de Kin­der stün­de dia­me­tral der Ziel­set­zung einer inklu­siv arbei­ten­den Schu­le ent­ge­gen, in der alle Kin­der gemein­sam unter­rich­tet wer­den. Daher bit­ten wir um Ihr Ver­ständ­nis, wenn Ihr Kind durch sei­ne Son­der­päd­ago­gin oder sei­nen Son­der­päd­ago­gen zunächst wei­ter mit­tel­bar über Lern­auf­ga­ben in sei­ner Klas­se, für zuhau­se und am Tele­fon geför­dert wird.

Wir freu­en uns auf die Kin­der, bedan­ken uns für die bis­he­ri­ge gute Zusam­men­ar­beit und für das uns ent­ge­gen­ge­brach­te Ver­trau­en. Bei noch offe­nen Fra­gen steht Ihnen die Ernst-Reuter-Schule auf gewohn­tem Weg auch wei­ter­hin immer zur Verfügung.