Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

-> Stand: 22.01.2021 / 10 Uhr

Geltende Maßnahmen werden bis zum 14.02.2021 verlängert

In der gemein­sa­men Bespre­chung zwi­schen den Minis­ter­prä­si­den­tin­nen und Minis­ter­prä­si­den­ten der Län­der gemein­sam mit der Bun­des­kanz­le­rin wur­de vereinbart,

dass alle gel­ten­den Maß­nah­men bis 14. Febru­ar 2021 ver­län­gert wer­den. Über alle Jahr­gangs­stu­fen hin­weg soll wei­ter­hin so wenig Prä­senz­un­ter­richt wie mög­lich statt­fin­den. Das bedeu­tet für Ihre Kin­der, dass auch in den ers­ten bei­den Febru­ar­wo­chen kein regu­lä­rer Schul­be­trieb vor Ort statt­fin­den kann. Das, was aktu­ell für den Janu­ar gilt, bleibt auch wei­ter­hin bestehen.“
(Hes­si­scher Kul­tus­mi­nis­ter Prof. Dr. Alex­an­der Lorz, Eltern­schrei­ben vom 21.01.2021)

Regelungen für die einzelnen Jahrgänge

Kon­kret bedeu­tet dies auch wei­ter­hin für die Jahr­gangs­stu­fe 1 bis 6, dass die Prä­senz­pflicht bis zum 14.02.2021 auf­ge­ho­ben bleibt. Daher gilt auch für die Zeit bis zum 14.02.2021:
Zuhau­se blei­ben wann immer es mög­lich ist um das Infek­ti­ons­ge­sche­hen nicht unnö­tig in die Höhe zu treiben! 

Alle Rege­lun­gen für den Online-Unterricht sowie die Betreu­ungs­an­mel­dung für die Klas­se 1 bis 6 fin­den Sie hier:
Klas­se 1 bis 4
Klas­se 5 bis 6

Die Jahr­gän­ge 7 bis 8 erhal­ten bis zum 14.02.2021 auch wei­ter­hin Distanz­un­ter­richt. Alle Rege­lun­gen hier­für fin­den Sie hier:
Klas­se 7 bis 8

Der Unter­richt in den Abschluss­klas­sen erfolgt wei­ter­hin grund­sätz­lich im Rah­men von Prä­senz­un­ter­richt in der Schu­le und unter Ein­hal­tung des Min­des­ab­stands von 1,5 Metern. Alle Rege­lun­gen hier­für fin­den Sie hier:
Klick
Die Rege­lun­gen und Maß­nah­men für die Abschluss­prü­fun­gen fin­den Sie hier: Klick
 

Zeugnisse 

Eine Zeug­nis­aus­ga­be ist auf­grund der beson­de­ren Bedin­gun­gen wäh­rend der Pan­de­mie aus­nahms­wei­se auch im Febru­ar bzw. nach Been­di­gung des Distanz­un­ter­richts möglich.

Die Schul­lei­tung wird hin­sicht­lich einer genaue­ren Vor­ge­hens­wei­se die Zeug­nis­ver­ga­be ab dem 29.01.2021 betref­fend Mög­lich­kei­ten prü­fen und umge­hend hier veröffentlichen. 

Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen 

Klas­sen­ar­bei­ten, Klau­su­ren und sons­ti­ge Prü­fun­gen fin­den mit Aus­nah­me der­je­ni­gen, wel­che für Schul­ab­schlüs­se in den Jah­ren 2021 und 2022 unauf­schieb­bar sind, nicht statt. Ersatz­leis­tun­gen sind möglich.

Ausblick 

Wenn das Infek­ti­ons­ge­sche­hen es zulässt und vor­be­halt­lich der wei­te­ren gemein­sa­men Ent­schei­dun­gen von Bund und Län­dern ist ab dem 15. Febru­ar „geplant“, die Jahr­gangs­stu­fen 1 bis 6 im Wech­sel­un­ter­richt zu beschu­len. Das bedeu­tet: Ihr Kind wech­selt zwi­schen dem Unter­richt in der Schu­le und zuhau­se. Dafür wer­den die Klas­sen bezie­hungs­wei­se Lern­grup­pen geteilt, damit der not­wen­di­ge Abstand von 1,5 Metern im Unter­richt ein­ge­hal­ten wer­den kann.
 
Wei­ter­hin plant das Hes­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um damit: 

  • die Jahr­gangs­stu­fen 1 bis 6 mög­lichst früh im März wie­der im ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb zu unterrichten. 
  • die Klas­sen ab der Jahr­gangs­stu­fe 7 eben­falls noch im März den Wech­sel­un­ter­richt in Prä­senz auf­neh­men zu können. 

Die­se Über­le­gun­gen sind jedoch ledig­lich als „Aus­blick“ bzw. als mög­li­che Vor­ge­hens­wei­sen zu ver­ste­hen und sind abhän­gig vom Ver­lauf der Gesprä­che zwi­schen Bund und Län­der und nicht zuletzt vom Infektionsgeschehen.

Elternbrief des hessischen Kultusminsters

Bit­te beach­ten Sie im Zusam­men­hang mit den aktu­el­len Ereig­nis­sen auch den Eltern­brief des hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­ters, Prof. Dr. Alex­an­der Lorz (auch hier als pdf-Download)

Eltern­schrei­ben vom 21. Janu­ar 2021 (002)