-> Stand: 22.01.2021 / 10 Uhr
Geltende Maßnahmen werden bis zum 14.02.2021 verlängert
In der gemeinsamen Besprechung zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin wurde vereinbart,
„dass alle geltenden Maßnahmen bis 14. Februar 2021 verlängert werden. Über alle Jahrgangsstufen hinweg soll weiterhin so wenig Präsenzunterricht wie möglich stattfinden. Das bedeutet für Ihre Kinder, dass auch in den ersten beiden Februarwochen kein regulärer Schulbetrieb vor Ort stattfinden kann. Das, was aktuell für den Januar gilt, bleibt auch weiterhin bestehen.“
(Hessischer Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz, Elternschreiben vom 21.01.2021)
Regelungen für die einzelnen Jahrgänge
Konkret bedeutet dies auch weiterhin für die Jahrgangsstufe 1 bis 6, dass die Präsenzpflicht bis zum 14.02.2021 aufgehoben bleibt. Daher gilt auch für die Zeit bis zum 14.02.2021:
Zuhause bleiben wann immer es möglich ist um das Infektionsgeschehen nicht unnötig in die Höhe zu treiben!
Alle Regelungen für den Online-Unterricht sowie die Betreuungsanmeldung für die Klasse 1 bis 6 finden Sie hier:
Klasse 1 bis 4
Klasse 5 bis 6
Die Jahrgänge 7 bis 8 erhalten bis zum 14.02.2021 auch weiterhin Distanzunterricht. Alle Regelungen hierfür finden Sie hier:
Klasse 7 bis 8
Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule und unter Einhaltung des Mindesabstands von 1,5 Metern. Alle Regelungen hierfür finden Sie hier:
Klick
Die Regelungen und Maßnahmen für die Abschlussprüfungen finden Sie hier: Klick
Zeugnisse
Eine Zeugnisausgabe ist aufgrund der besonderen Bedingungen während der Pandemie ausnahmsweise auch im Februar bzw. nach Beendigung des Distanzunterrichts möglich.
Die Schulleitung wird hinsichtlich einer genaueren Vorgehensweise die Zeugnisvergabe ab dem 29.01.2021 betreffend Möglichkeiten prüfen und umgehend hier veröffentlichen.
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse in den Jahren 2021 und 2022 unaufschiebbar sind, nicht statt. Ersatzleistungen sind möglich.
Ausblick
Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern ist ab dem 15. Februar „geplant“, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht zu beschulen. Das bedeutet: Ihr Kind wechselt zwischen dem Unterricht in der Schule und zuhause. Dafür werden die Klassen beziehungsweise Lerngruppen geteilt, damit der notwendige Abstand von 1,5 Metern im Unterricht eingehalten werden kann.
Weiterhin plant das Hessische Kultusministerium damit:
- die Jahrgangsstufen 1 bis 6 möglichst früh im März wieder im eingeschränkten Regelbetrieb zu unterrichten.
- die Klassen ab der Jahrgangsstufe 7 ebenfalls noch im März den Wechselunterricht in Präsenz aufnehmen zu können.
Diese Überlegungen sind jedoch lediglich als „Ausblick“ bzw. als mögliche Vorgehensweisen zu verstehen und sind abhängig vom Verlauf der Gespräche zwischen Bund und Länder und nicht zuletzt vom Infektionsgeschehen.
Elternbrief des hessischen Kultusminsters
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen auch den Elternbrief des hessischen Kultusministers, Prof. Dr. Alexander Lorz (auch hier als pdf-Download)
Elternschreiben vom 21. Januar 2021 (002)