-> aktualisierter Stand: 22.01.2021 / 10 Uhr
Im Zusammenhang mit den von Bund und Ländern getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die ab dem 11.01.2021 Gültigkeit haben, sind folgende Beschlüsse im schulischen Bereich seitens der Hessischen Landesregierung ergänzend vorgenommen worden. Auch diese gelten ab Montag, den 11.01.2021 und dauern bis einschließlich zum 31.01.2021.
Klasse 1 bis 4
(gültig vom 11.01.2021 bis 31.01.2021)
Zuhause bleiben wann immer es möglich ist
Aufgrund der sehr kritischen Virusentwicklung sowie im Sinne der verschärften Kontaktreduzierung wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 4, wann immer es möglich ist, zuhause betreut werden sollen. Auch wenn dies mit enormen Betreuungsproblemen verbunden sein kann – damit schützen Sie sich selbst, Ihre Kinder und andere und tragen dazu bei, das Ausbreiten des Virus deutlich einzudämmen.
Aufhebung der Präsenzpflicht / Schulpflicht gilt weiterhin / Distanzunterricht
Die Präsenzpflicht in der Schule ist für diese Jahrgänge komplett aufgehoben. Die Schulpflicht ist jedoch damit nicht aufgehoben – sie gilt weiterhin. D. h., die Kinder, die zuhause bleiben, nehmen am Distanzunterricht (Homeschooling) teil und werden von ihren Lehrkräften mit Materialien versorgt. Nähere Einzelheiten und genauere Vorgehensweisen zum Distanzunterricht erhalten Sie bzw. Ihr Kind von den jeweiligen Lehrkräften.
Rückmeldung im besonderen Betreuungsbedarf immer bis freitags (10 Uhr)
Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind in dieser Zeit zuhause zu betreuen, teilen Sie dies bitte umgehend der Grundschulleiterin Bettina Volkmar via E‑mail mit (volkmar@ernst-reuter-schule.net), ob Ihr Kind in der Schule zwingend betreut werden muss. Hierzu benötigen wir den Namen, die Klasse und die Anschrift (inkl. Telefon- und Handynummer) Ihres Kindes.
Sollten Sie notwendigerweise vom Betreuungsangebot der Ernst-Reuter-Schule für die Folgewoche Gebrauch machen, muss Ihre Nachricht samt aller benötigter Informationen immer bis spätestens Freitag vorher (10 Uhr) die Schule über E‑Mail (Adresse s. oben) erreichen, um die Unterrichtssituation organisieren zu können.
Unterrichtszeiten / Pakt für den Nachmittag
Die Unterrichtszeit in der Schule orientiert sich dabei nach dem Stundenplan Ihres Kindes vor den Weihnachtsferien. Dies schließt die Betreuung im Rahmen des Angebots „Pakt für den Nachmittag“ mit ein. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich dabei an den Inhalten des Distanzunterrichts so dass alle möglichst immer auf dem gleichen Wissensstand sind.
Mittagessen
Sollte Ihr Kind für das Mittagessen angemeldet sein, kann es auch weiterhin daran teilnehmen. Andernfalls bitten wir Sie darum, Ihr Kind vom Mittagessen abzumelden.
Für alle Schülerinnen und Schüler, sowie für alle Lehrkräfte und weiteren Mitarbeiter/Innen der Ernst-Reuter-Schule gilt auf dem kompletten Gelände sowie in den Unterrichtsräumen Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstandsregelungen von mindestens 1,5m. Auch alle weiteren Hygienemaßnahmen müssen in diesem Zusammenhang eingehalten werden (s. hierzu auch „Hygieneplan der Ernst-Reuter-Schule“).
iPad-Ausleihe
Sollten Sie bzw. Ihr Kind ein iPad für die Zeit des Distanzunterrichts zwingend (!) benötigen, kommen Sie bitte am Montag, den 11.01.2021, in der Zeit von 8 Uhr bis 11 Uhr zusammen mit 50 € als Pfandgebühr (wird bei Rückgabe des unversehrten iPads wieder ausgezahlt) in das Schulleitungsgebäude der Ernst-Reuter-Schule. Es stehen 30 iPads als Ausleihe zur Verfügung.
Schulhomepage regelmäßig aufrufen
Aufgrund der aktuellen Situation und den damit verbundenen nahezu stündlichen Änderungen bitten wir Sie, in regelmäßigen Abständen die Homepage der Ernst-Reuter-Schule aufzurufen.
Elternbrief des hessischen Kultusminsters
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen auch den Elternbrief des hessischen Kultusministers, Prof. Dr. Alexander Lorz (auch hier als pdf-Download: Klick):
Elternschreiben