-> Stand: 12.02.2021 / 16 Uhr
Gemäß des Schreibens des Hessischen Kultusministeriums vom 11.02.2021 wird es eine schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 22. Februar 2021 für die Jahrgänge 1 bis 6 im Sinne von Wechselunterricht geben.
Für die Klassen 7 bis 8 findet weiterhin der Distanzunterricht statt (Informationen hierzu: Klick).
Die Abschlussjahrgänge 9 bis 10 werden wie bisher auch in der Schule unterrichtet (Informationen hierzu: Klick).
Alle Informationen für das weitere Vorgehen in den Jahrgängen 5 und 6 der Ernst-Reuter-Schule gibt es hier: Klick
Klassen 1 bis 4
Folgende verbindliche Maßnahmen, Abläufe und Vorgehensweisen für die Klassen 1 bis 4 der Ernst-Reuter-Schule gilt es zu beachten:
Maskenpflicht für alle Jahrgänge
Auf dem gesamten Schulgelände und somit auch in den Unterrichtsräumen und den Toiletten gilt für alle Jahrgänge sowie alle Lehrkräfte und weiteren Mitarbeiter der Ernst-Reuter-Schule Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung).
Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) zu tragen. Gesichtsvisiere sind nicht zulässig. In der Schule werden regelmäßige Maskenpausen eingeplant. Es gilt darauf zu achten, die Maske mindestens einmal täglich zu wechseln.
Abstandsregel, Tagesryhthmus, Klassengröße
Ebenfalls auf dem gesamten Schulgelände und somit auch in den Unterrichtsräumen gilt die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen einzuhalten. Diese Maßnahme verlang eine geringere Klassenstärke in jedem Unterrichtsraum. Aus diesem Grund werden die Kinder einer Klasse in zwei feste Gruppen (A oder B) eingeteilt.
Für die Kinder der Gruppe A gilt: Unterricht vor Ort in der Schule, immer montags und mittwochs und in der A‑Woche freitags. An den anderen Wochentagen arbeiten die Kinder zuhause.
Für die Kinder der Gruppe B gilt: Unterricht vor Ort in der Schule, immer dienstags und donnerstags und in der B- Woche freitags. An den anderen Wochentagen arbeiten die Kinder zuhause.
Von den Klassenlehrkräften erhalten Sie die genauen Stundenpläne (A- und B‑Woche). Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die jeweils neu gebildeten Klassen nehmen die Klassenlehrkräfte vor. Informationen hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler ebenfalls von den Klassenlehrkräften.
In den Klassenräumen werden die Tische und Stühle den entsprechenden Vorgaben hergerichtet. Jedes Kind hat dann einen festen Platz.
Notbetreuung mit Arbeitgeberbescheinigung
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 4, die aufgrund des Wechselunterrichts zuhause nicht betreut werden können, können ab dem 22.02.2021 eine Notbetreuung besuchen. Aufgrund der sehr kritischen Virusentwicklung sowie im Sinne der verschärften Kontaktreduzierung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Schülerinnen und Schüler, wann immer es möglich ist, zuhause betreut werden sollen. Auch wenn dies mit enormen Betreuungsproblemen verbunden sein kann – damit schützen Sie sich selbst, Ihre Kinder und andere und tragen dazu bei, das Ausbreiten des Virus‘ deutlich einzudämmen.
Berechtigt zur Notbetreuung sind nur die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern eine Arbeitgeberbescheinigung hierfür vorlegen. Diese gibt es hier als pdf-Download: Klick
Für Kinder, die im „Pakt für den Nachmittag“ angemeldet sind, gelten die üblichen Betreuungszeiten von 7.45 Uhr bis 14.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr an allen Wochentagen. Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen, dass die Kinder ab 12.10 Uhr in den Jahrgängen eins und zwei und in den Jahrgängen drei und vier zusammengefasst werden. Auch hierbei besteht Maskenpflicht. Wir bitten dringend darum, nach Alternativen in der Nachmittagsbetreuung zu suchen, um die Anzahl der Kinder im „Pakt“ möglichst klein halten zu können.
Für Eltern, deren Kinder nicht im „Pakt“ sind, die aber keine Möglichkeit haben, die Kinder an den unterrichtsfreien Tagen zu betreuen, muss die Schule eine Notbetreuung von 8.30 Uhr bis 12.10 Uhr in den Klassen eins und zwei und von 7.45 Uhr bis 12.10 Uhr in den Klassen drei und vier anbieten. Auch hier bitten wir darum, nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten zu schauen.
Essen kann wie üblich bei Bantschow und Bantschow bestellt werden.
Mit der Arbeitgeberbescheinigung muss die Anmeldung über die Grundstufenleiterin Bettina Volkmar via E‑Mail (volkmar@ernst-reuter-schule.net) oder über den Briefkasteneinwurf in der Ernst-Reuter-Schule bis spätestens Mittwoch, den 17.02.2021, erfolgen, um die Unterrichtssituation organisieren zu können.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Notbetreuung in der Schule auch ohne Arbeitgeberbescheinigung. Auch hierfür muss eine Anmeldung über die Grundstufenleiterin mittels E‑Mail oder über den Briefkasteneinwurf in der Ernst-Reuter-Schule bis spätestens Mittwoch, den 17.02.2021, erfolgen.
Hygiene
Alle Schülerinnen und Schüler werden in der E‑Mail ihrer Klassenlehrkraft auf die gängigen Hygieneregeln hingewiesen. Auch zu Beginn des Unterrichts am Montag wird es ausreichend Zeit geben, diese Regeln erneut zu besprechen. Vorab gilt es den „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 11.02.2021“ des Landes Hessen zu beachten und im Vorfeld zuhause zu besprechen.
Downloadlink: Hygieneplan für Schulen in Hessen
Alle Klassenräume sind mit funktionierenden Waschbecken ausgestattet. Es ist für genügend Flüssigseife in den Spendern und ausreichend Papiertücher in den Klassenräumen gesorgt. Desinfektionsmitteln seien zunächst – so die Vorgaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg – nicht notwendig und nur für den medizinischen Bereich vorgesehen. Alle sanitären Anlagen sind von seitens des Schulträgers überprüft worden, ggf. repariert und daher voll funktionstüchtig. Es wird eine verstärkte Reinigung aller aktuell benutzten Räumlichkeiten in der Schule geben.
Auch die Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind in diesem Zusammenhang ergänzend zu beachten (Abbildung vergrößert sich durch Anklicken):

Zusätzlich gilt es auch die folgenden Hinweise zu beachten und zuhause zu besprechen:
zu Hygiene: Husten- und Nieß-Etiketten
- Vor und nach jeder Unterrichtsstunde wird für ausreichend Belüftung in den Klassenräumen gesorgt. Garderobe: Kleidung ist über der eigenen Stuhllehne zu platzieren.
- Beim Husten oder Niesen muss mindestens 1,50m Abstand zu anderen Personen eingehalten werden und man sollte sich (wenn möglich) wegdrehen.
- Niesen oder Husten ist vorzugsweise in Einwegtaschentuch vorzunehmen. Dieses darf nur einmal verwendet werden und muss anschließend in einem Abfalleimer entsorgt werden – möglichst ohne diesen zu berühren.
- nach jedem Naseputzen, Niesen oder Husten sind die Hände gründlich zu waschen.
- Ist kein Einwegtaschentuch griffbereit und die Schülerin/der Schüler dazu in der Lage, sollte das Husten und Niesen in die Armbeuge, die vor Mund und Nase gehalten wird, erfolgen. Wichtig: Auch hierbei sollte man sich (wenn möglich) abwenden.
zu Hygiene: Richtiges Händewaschen
- Nass machen:
Die Hände werden unter fließendes Wasser gehalten und überall befeuchtet; die Temperatur des Wassers spielt hierbei keine (!) Rolle. - Rundum einseifen:
Handinnenflächen, Handrücken, Daumen, Fingerzwischenräume und Fingerspitzen sollen gründlich eingeseift werden. - Zeit lassen:
Gründliches Händewaschen dauert mindestens 20 Sekunden, bei stark verschmutzen Händen auch länger - Gründlich abspülen:
Die Hände sollen unter fließendem Wasser komplett abgespült werden. - Sorgfältig abtrocknen:
Das Abtrocknen der Hände – auch der Fingerzwischenräume – gehört zum wirksamen Händewaschen dazu. Durch Abtrocknen werden Keine entfernt, die noch an den Händen oder im restlichen Wasser an den Händen haften.
zu Hygiene: Allgemeine Verhaltensregeln
- Mit den Händen sollte man sich selbst und anderen nicht an den Mund, Augen, Nase berühren und die Finger nicht in den Mund nehmen. Dies gilt ebenso für Stifte, etc.
- Bei plötzlich auftretendem Krankheitsgefühl haben sich betroffene Schülerinnen und Schüler sofort bei ihrer Lehrkraft zu melden.
- Lernutensilien sollen nicht ausgetauscht werden.
- Ebenso sollen Schülerinnen und Schüler untereinander kein Essen austauschen.
- Händewaschen vor Betreten des Klassenzimmers.
- Händewaschen nach dem Aufenthalt auf dem Schulhof, bei Verschmutzung, vor dem Essen, nach Toilettenbenutzung sowie nach Husten und Niesen.
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur einzeln Toiletten aufsuchen. Bei Begegnungen ist auch hierbei die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander einzuhalten.
Risikogruppen, Krankheitssymptome melden
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen dürfen
die Schule nicht betreten,
- wenn sie selbst oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder
- solange sie einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts nach § 30 Infektionsschutzgesetz) unterliegen oder
- wenn in ihrem Hausstand bei einer Person eine Infektion mit SARS-CoV‑2 nachgewiesen worden ist und sie sich daher ebenfalls in Quarantäne begeben müssen (generelle Absonderung nach § 3a Corona-Quarantäneverordnung). Dies gilt nicht für Personen, bei denen in den letzten drei Monaten mittels PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV‑2 bereits nachgewiesen wurde.
Die entsprechenden Hinweise „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen […] in Schulen“ (Stand 1. Dezember 2020) sind zu beachten und hier als pdf-Download einsehbar: KLICK
Bei Auftreten von Symptomen für eine Infektion mit dem Corona-Virus während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren. Die Sorgeberechtigten werden dann informiert und es wird ihnen empfohlen, mit dem behandelnden Kinderarzt, dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer116 117 Kontakt aufzunehmen.
Sollten Sie Ihr Kind krankmelden oder Hinweise auf positive Testergebnisse bei Ihnen oder Ihrem Kind vorliegen bitten wir stets um zeitnahe Rückmeldung an das Sekretariat (06078 – 93680 oder über E‑Mail) – auch um mögliche Infektionsketten weiter melden zu können.
Dies gilt auch für Lehrkräfte.