-> Stand: 22.04.2020 / 23 Uhr
Nach den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums vom 22.04.2020 erfolgt der Unterricht für die Abschlussjahrgänge 9 und 10 ab Montag, den 27.04.2020, wie folgt:
Stundenplan, Unterrichtszeiten und erster Schultag
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten bis spätestens Freitag, den 24.04.2020, von ihren Klassenlehrkräften einen ab Montag gültigen neuen Stundenplan via E‑Mail.
Der Stundenplan wird nicht mehr als 20 Unterrichtsstunden für die Schülerinnen und Schüler beinhalten.
Die entsprechenden Unterrichtszeiten sind dem Stundenplan zu entnehmen. Eine Unterrichtsstunde dauert nach wie vor 45 Minuten. Sollte der Stundenplan an einem Tag zur ersten Stunde beginnen, geht es mit dem Unterricht wie bisher auch um 7.45 Uhr los – die 6. Stunde endet wie gewohnt um 12.55 Uhr.
Bei der Erstellung der Stundenpläne ist darauf geachtet worden, dass vertraute Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler unterrichten. Dennoch kann es in einzelnen Klassen vorkommen, dass andere als die bisher gewohnten Lehrkräfte die Klassen unterrichten werden.
Am ersten Schultag nach der Schulschließung wegen der Corona-Pandemie werden die Klassen entsprechend der Vorgaben ihrer Klassenlehrkräfte in der E‑Mail zu einen festen Aufstellort auf dem Schulgelände bestellt. Erst von dort aus dürfen die Klassen mit ihrer jeweiligen Lehrkraft und unter Einhaltung des Mindestanstands das Schulgebäude betreten.
Abstandsregel, Klassengröße, Räume, Pausen
Um die vom Hessischen Kultusministerium vorgegebenen Abstandsvorgaben von mindestens 1,5m zwischen einzelnen Personen in der Schule sowie die Anzahl von nicht mehr als 15 Schülerinnen und Schüler in einem Klassenraum gewährleisten zu können, ist jede Klasse in nun zwei Klassen aufgeteilt. So wird beispielsweise aus der Klasse 9a die Klassen 9a1 sowie die Klasse 9a2 gebildet. Auch zusätzliche Räume müssen daher für einige Klassen neu bezogen werden. Die Tische und Stühle sind bereits den entsprechenden Vorgaben hergerichtet worden. Jedes Kind hat dann einen festen Platz.
Alle Informationen über die neue Klasseneinteilung sowie die z. T. neuen Räume werden in der Nachricht der Klassenlehrkräfte an ihre Schülerinnen und Schüler aufgeführt sein.
Auch in den Pausen müssen alle Schülerinnen und Schüler die Abstandsvorgaben von mindestens 1,5m einhalten. Lehrkräfte werden auch in den Pausen die Schülerinnen und Schüler immer wieder dazu anhalten, den vorgegebenen Abstand einzuhalten. Um ein Gedränge nach Beendigung der Pause bei den Eingängen zu vermeiden müssen sich die Klassen zu den zuvor festgelgten Aufstellplätzen begeben und von dort mit ihren Lehrkräften zeitlich versetzt zu den anderen Klassen und unter Einhaltung des Mindesabstands das Schulgebäude betreten.
Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Lage sind, den Mindesabstand einzuhalten, müssen dem Unterricht fern bleiben bzw. werden wieder nach Hause geschickt. Sie werden dann mit Unterrichtsmaterialien wie bisher auch zuhause versorgt.
Es findet kein Verkauf im Schulkiosk statt.
Unterricht, Fächer und Abschlussprüfung
Im Hinblick auf die bevorstehenden Abschlussprüfungen in der Zeit von 25. bis 29. Mai 2020 werden ausschließlich die Unterrichtsfächer Mathematik, Deutsch und Englisch unterrichtet. Die Unterrichtsfächer Sport und Musik dürfen aufgrund erhöhter Infektionsgefahr nicht unterrichtet werden.
Für die von den Schülerinnen und Schülern bisher erbrachten Leistungen zuhause während der Schulschließung wird es keinerlei Bewertung geben.
Die Abschlussprüfungen finden wie folgt statt:

Der Nachtermin wird auf den Zeitraum 8. bis 10. Juni 2020 verschoben:

Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen werden nach Beendigung des Haupttermins am 29. Mai 2020 vom Unterricht freigestellt.
Hygiene
Alle Schülerinnen und Schüler werden in der E‑Mail ihrer Klassenlehrkraft auf die gängigen Hygieneregeln hingewiesen. Auch zu Beginn des Unterrichts am Montag wird es ausreichend Zeit geben, diese Regeln erneut zu besprechen. Vorab gilt es den „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 26.5.2020“ des Landes Hessen zu beachten und im Vorfeld zuhause zu besprechen.
Downloadlink: Hygieneplan für Schulen in Hessen
Alle Klassenräume sind mit funktionierenden Waschbecken ausgestattet. Es ist für genügend Flüssigseife in den Spendern und ausreichend Papiertücher in den Klassenräumen gesorgt. Desinfektionsmitteln seien zunächst – so die Vorgaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg – nicht notwendig und nur für den medizinischen Bereich vorgesehen. Alle sanitären Anlagen sind von seitens des Schulträgers überprüft worden, ggf. repariert und daher voll funktionstüchtig. Es wird eine verstärkte Reinigung aller aktuell benutzten Räumlichkeiten in der Schule geben.
Auch die Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind in diesem Zusammenhang ergänzend zu beachten (Abbildung vergrößert sich durch Anklicken):

Zusätzlich gilt es auch die folgenden Hinweise zu beachten und zuhause zu besprechen:
zu Hygiene: Husten- und Nieß-Etiketten
- Vor und nach jeder Unterrichtsstunde wird für ausreichend Belüftung in den Klassenräumen gesorgt. Garderobe: Kleidung ist über der eigenen Stuhllehne zu platzieren.
- Beim Husten oder Niesen muss mindestens 1,50m Abstand zu anderen Personen eingehalten werden und man sollte sich (wenn möglich) wegdrehen.
- Niesen oder Husten ist vorzugsweise in Einwegtaschentuch vorzunehmen. Dieses darf nur einmal verwendet werden und muss anschließend in einem Abfalleimer entsorgt werden – möglichst ohne diesen zu berühren.
- nach jedem Naseputzen, Niesen oder Husten sind die Hände gründlich zu waschen.
- Ist kein Einwegtaschentuch griffbereit und die Schülerin/der Schüler dazu in der Lage, sollte das Husten und Niesen in die Armbeuge, die vor Mund und Nase gehalten wird, erfolgen. Wichtig: Auch hierbei sollte man sich (wenn möglich) abwenden.
zu Hygiene: Richtiges Händewaschen
- Nass machen:
Die Hände werden unter fließendes Wasser gehalten und überall befeuchtet; die Temperatur des Wassers spielt hierbei keine (!) Rolle. - Rundum einseifen:
Handinnenflächen, Handrücken, Daumen, Fingerzwischenräume und Fingerspitzen sollen gründlich eingeseift werden. - Zeit lassen:
Gründliches Händewaschen dauert mindestens 20 Sekunden, bei stark verschmutzen Händen auch länger - Gründlich abspülen:
Die Hände sollen unter fließendem Wasser komplett abgespült werden. - Sorgfältig abtrocknen:
Das Abtrocknen der Hände – auch der Fingerzwischenräume – gehört zum wirksamen Händewaschen dazu. Durch Abtrocknen werden Keine entfernt, die noch an den Händen oder im restlichen Wasser an den Händen haften.
zu Hygiene: Allgemeine Verhaltensregeln
- Mit den Händen sollte man sich selbst und anderen nicht an den Mund, Augen, Nase berühren und die Finger nicht in den Mund nehmen. Dies gilt ebenso für Stifte, etc.
- Bei plötzlich auftretendem Krankheitsgefühl haben sich betroffene Schülerinnen und Schüler sofort bei ihrer Lehrkraft zu melden.
- Lernutensilien sollen nicht ausgetauscht werden.
- Ebenso sollen Schülerinnen und Schüler untereinander kein Essen austauschen.
- Händewaschen vor Betreten des Klassenzimmers.
- Händewaschen nach dem Aufenthalt auf dem Schulhof, bei Verschmutzung, vor dem Essen, nach Toilettenbenutzung sowie nach Husten und Niesen.
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur einzeln Toiletten aufsuchen. Bei Begegnungen ist auch hierbei die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander einzuhalten.
Mundschutz
Gegenwärtig herrscht Mundschutzpflicht (Mund- und Nasenschutz) im gesamten Bundesgebiet für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Bus und Bahn sowie den Einzelhandel. Eine Mundschutzpflicht für die Schule ist nicht vorgesehen.
Dennoch bitten wir alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und weiteren Bediensteten der Ernst-Reuter-Schule, auf dem Hin- und Rückweg der Schule sowie in den Pausen und in Situationen, die die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5m gefährden könnten, eine Maske zu tragen. Im Unterricht ist das Tragen von Masken aufgrund des gewährleisteten Sicherheitsabstands nicht erforderlich aber dennoch möglich.
Die Schule bzw. der Schulträger kann gegenwärtig keine Masken für Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte sowie weitere Bedienstete der Ernst-Reuter-Schule bereitstellen.
Risikogruppen, Krankheitssymptome melden
Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen, die zur Covid-19-Risikogruppe gehören, sowie Kinder, die mit Angehörigen dieser Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft leben, haben keine Schulpflicht und müssen somit zuhause bleiben. Diese Schülerinnen und Schüler werden weiterhin von der Klassenlehrkraft über den bekannten Weg mit Material versorgt.
Hierzu bitten wir stets um zeitnahe Rückmeldung an das Sekretariat (06078 – 93680 oder über E‑Mail) – auch um mögliche Infektionsketten weiter melden zu können.
Dies gilt auch für Lehrkräfte, die deshalb von der Präsenzpflicht in der Schule ausgenommen sind.
Schülerinnen und Schüler dürfen auf keinen Fall zur Schule kommen, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen. Sollte dies dennoch der Fall sein, werden wir diese entsprechenden Schülerinnen und Schüler wieder nach Hause schicken.
Abschlussfeier
Aufgrund der Vorgaben der Ordnungsbehörden wegen der Corona-Pandemie muss leider auch die gewohnte Feier für die Abschlussjahrgänge der Ernst-Reuter-Schule ausfallen. Dies tut uns sehr, sehr leid – dennoch sehen wir hierbei verständlicherweise keine Möglichkeit, eine wie bisher gewohnte Abschlussfeier in der Schule stattfinden zu lassen.
Busverkehr
Ab dem 27.04.2020 wird wieder der normale Fahrplan für den Schulbetrieb gelten. Bitte beachten sie die ab dann geltende Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutz) für Ihr Kind im öffentlichen Personennahverkehr wie Bus und Bahn.
Eine Übersicht der einzelnen Buslinien mit den entsprechenden Zeiten gibt es hier:
Information für die Ernst-Reuter-Schulgemeinde
- Alle Lehrkräfte sind auch weiterhin angewiesen, in den Jahrgangsteams gemeinsame Arbeitsaufträge für die Schülerinnen und Schüler der zuhause bleibenden Jahrgänge (vorwiegend in den Hauptfächer) zu erarbeiten und mittels E‑Mail an die Klassen zu versenden.
- Für Personal, das älter als 59 Jahre alt ist und alle, bei denen eine Grunderkrankung (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere sowie Krebserkrankungen) vorliegt, sowie Personen mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder wegen der Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken) kann ein etwaiger Einsatz in der Notbetreuung oder der generelle schulische Einsatz nur auf freiwilliger Basis erfolgen – hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich bzw. zunächst eine dienstliche Versicherung, die die Zugehörigkeit zur Risikogruppe bestätigt. Auch werdende sowie stillenden Mütter sind von schulischen Einsätzen ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für Lehrkräfte, die mit Menschen aus einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.
- Das Sekretariat ist besetzt.
- Die Schulleitung ist in der Schule.
Aktuelle Informationen zu ähnlichen Themen:
-> Informationen zur Notbetreuung in der ERS: hier
-> Informationen zu schulpschologischen Hilfethemen: hier & hier
-> Informationen zu ergänzenden Lernangeboten und „Office 365“: hier
-> Informationen für Sportangebote zuhause: hier
-> Information zur Schulschließung wegen Corona allgemein: hier