Informationen Schulbetrieb Klasse 9 ab 08.06.2020

-> Stand: 30.05.2020 / 20 Uhr

Für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gangs­stu­fe 9, die in der Ernst-Reuter-Schule nach den Som­mer­fe­ri­en das 10. Schul­jahr besu­chen kön­nen, fin­det nach den Abschluss­prü­fun­gen erst wie­der ab Mon­tag, den 08.06.2020, der Unter­richt im Schul­ge­bäu­de statt. In die­sem Zusam­men­hang gilt es die hier auf­ge­führ­ten Hin­wei­se, Abläu­fe und Vor­ge­hens­wei­sen zu beachten.

Alle ande­ren Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 9. Jahr­gangs­stu­fe sowie alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 10. Jahr­gangs­stu­fe sind als Abgän­ger vom Unter­richt ab sofort frei­ge­stellt. Infor­ma­tio­nen über die Ver­ga­be der Zeug­nis­se wird es im Lau­fe der nächs­ten Wochen hier auf der Schul­home­page der Ernst-Reuter-Schule geben.

Stundenplan, Unterrichtszeiten, Aufstellplätze

Alle ent­spre­chen­de Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gangs­stu­fe 9 erhal­ten von ihren Klas­sen­lehr­kräf­ten einen ab Mon­tag (08.06.2020) gül­ti­gen neu­en Stun­den­plan via E‑Mail.

Die jewei­li­gen Unter­richts­zei­ten sind dem Stun­den­plan zu ent­neh­men. Soll­te der Stun­den­plan an einem Tag zur ers­ten Stun­de begin­nen, geht es mit dem Unter­richt wie bis­her auch um 7.45 Uhr los – die 6. Stun­de endet wie gewohnt um 12.55 Uhr. Der Stun­den­plan ist bis zum Beginn der Som­mer­fe­ri­en gül­tig. Es wird auch wei­ter­hin kei­ne Unter­tei­lung in A- und B‑Woche geben.

Bei der Erstel­lung der Stun­den­plä­ne ist dar­auf geach­tet wor­den, dass ver­trau­te Lehr­kräf­te die Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter­rich­ten. Den­noch kann es in ein­zel­nen Klas­sen vor­kom­men, dass ande­re als die bis­her gewohn­ten Lehr­kräf­te die Klas­sen unter­rich­ten werden.

Ab dem 08.06.2020 wer­den die Klas­sen zu dem gewohn­ten Auf­stell­ort auf dem Sport­ge­län­de der Ernst-Reuter-Schule bestellt. Erst von dort aus dür­fen die Klas­sen mit ihrer jewei­li­gen Lehr­kraft und unter Ein­hal­tung des Min­dest­an­stands von 1,5m das Schul­ge­bäu­de betreten.

Abstandsregel, Klassengröße, Räume, Pausen

Nach den erfolg­ten Abschluss­prü­fun­gen befin­den sich nun auf­grund der Schul­ab­gän­ger in ande­re Bil­dungs­gän­ge bzw. zukünf­ti­ge Aus­bil­dungs­be­ru­fe in allen ein­zel­nen Klas­sen des 9. Schul­jah­res aktu­ell nicht mehr als die vom Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­te­ri­um erlaub­ten 15 Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die in der Ernst-Reuter-Schule nach den Som­mer­fe­ri­en das 10. Schul­jahr besu­chen kön­nen. Aus die­sem Grund bedarf es kei­ner Tei­lung der ein­zel­nen Klas­sen in zwei Grup­pen wie bis­her. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den daher wie­der in ihren gewohn­ten Klas­sen­räu­men wie vor der Corona-Pandemie wöchent­lich von Mon­tag bis Frei­tag bis zu den Som­mer­fe­ri­en unter­rich­tet. Soll­ten den­noch mehr Schü­le­rin­nen und Schü­ler als erwar­tet bzw. vom Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­te­ri­um erlaubt in einer Klas­se sein, wer­den die­se aus den Klas­sen gelöst und von Lehr­kräf­ten im Grup­pen­raum des Jahr­gangs 9 unter­rich­tet. Bei allen schu­li­schen Situa­tio­nen gilt es die vom Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­te­ri­um vor­ge­ge­be­nen Abstands­vor­ga­ben von min­des­tens 1,5m zwi­schen ein­zel­nen Per­so­nen in der Schu­le einzuhalten.

Die Tische und Stüh­le sind bereits den ent­spre­chen­den Vor­ga­ben her­ge­rich­tet wor­den. Jedes Kind hat dann einen fes­ten Platz.

Auch in den Pau­sen müs­sen alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler die Abstands­vor­ga­ben von min­des­tens 1,5m ein­hal­ten. Lehr­kräf­te wer­den auch in den Pau­sen die Schü­le­rin­nen und Schü­ler immer wie­der dazu anhal­ten, den vor­ge­ge­be­nen Abstand einzuhalten.

Um ein Gedrän­ge nach Been­di­gung der Pau­se bei den Ein­gän­gen zu ver­mei­den müs­sen sich die Klas­sen zu den zuvor fest­gelg­ten Auf­stell­plät­zen bege­ben und von dort mit ihren Lehr­kräf­ten zeit­lich ver­setzt zu den ande­ren Klas­sen und unter Ein­hal­tung des Min­des­ab­stands das Schul­ge­bäu­de betreten.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die nicht in der Lage sind, den Min­des­ab­stand ein­zu­hal­ten, müs­sen dem Unter­richt fern blei­ben bzw. wer­den wie­der nach Hau­se geschickt und mit Unter­richts­ma­te­ria­li­en zuhau­se versorgt.

Es fin­det kein Ver­kauf im Schul­ki­osk statt.

Unterricht und Fächer

Bis zum Beginn der Som­mer­fe­ri­en wer­den in der Jahr­gangs­stu­fe 9 die Unter­richts­fä­cher Mathe­ma­tik, Deutsch, Eng­lisch, GL und NaWi unter­rich­tet. Die Unter­richts­fä­cher Sport und Musik dür­fen auch wei­ter­hin auf­grund erhöh­ter Infek­ti­ons­ge­fahr nicht unter­rich­tet werden.

Der Stun­den­plan wird nicht mehr als 20 Unter­richts­stun­den für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler beinhalten.

Hygiene

Alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den in der E‑Mail ihrer Klas­sen­lehr­kraft auf die gän­gi­gen Hygie­ne­re­geln hingewiesen.

Auch zu Beginn des Unter­richts am Mon­tag wird es aus­rei­chend Zeit geben, die­se Regeln erneut zu bespre­chen. Vor­ab gilt es den „Hygie­ne­plan Coro­na für die Schu­len in Hes­sen vom 26.5.2020“ des Lan­des Hes­sen zu beach­ten und im Vor­feld zuhau­se zu besprechen.

Down­load­link:  Hygie­ne­plan für Schu­len in Hessen

Alle Klas­sen­räu­me sind mit funk­tio­nie­ren­den Wasch­be­cken aus­ge­stat­tet. Es ist für genü­gend Flüs­sig­sei­fe in den Spen­dern und aus­rei­chend Papier­tü­cher in den Klas­sen­räu­men gesorgt. Des­in­fek­ti­ons­mit­teln sei­en zunächst – so die Vor­ga­ben des Land­krei­ses Darmstadt-Dieburg – nicht not­wen­dig und nur für den medi­zi­ni­schen Bereich vor­ge­se­hen. Alle sani­tä­ren Anla­gen sind von sei­tens des Schul­trä­gers über­prüft wor­den, ggf. repa­riert und daher voll funk­ti­ons­tüch­tig. Es wird eine ver­stärk­te Rei­ni­gung aller aktu­ell benutz­ten Räum­lich­kei­ten in der Schu­le geben.

Auch die Hin­wei­se der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung sind in die­sem Zusam­men­hang ergän­zend zu beach­ten (Abbil­dung ver­grö­ßert sich durch Anklicken):

(Abbil­dung ver­grö­ßert sich durch Anklicken)

Zusätz­lich gilt es auch die fol­gen­den Hin­wei­se zu beach­ten und zuhau­se zu besprechen:

zu Hygie­ne: Husten- und Nieß-Etiketten

  • Vor und nach jeder Unter­richts­stun­de wird für aus­rei­chend Belüf­tung in den Klas­sen­räu­men gesorgt. Gar­de­ro­be: Klei­dung ist über der eige­nen Stuhl­leh­ne zu platzieren.
  • Beim Hus­ten oder Nie­sen muss min­des­tens 1,50m Abstand zu ande­ren Per­so­nen ein­ge­hal­ten wer­den und man soll­te sich (wenn mög­lich) wegdrehen.
  • Nie­sen oder Hus­ten ist vor­zugs­wei­se in Ein­weg­ta­schen­tuch vor­zu­neh­men. Die­ses darf nur ein­mal ver­wen­det wer­den und muss anschlie­ßend in einem Abfall­ei­mer ent­sorgt wer­den – mög­lichst ohne die­sen zu berühren.
  • nach jedem Nase­put­zen, Nie­sen oder Hus­ten sind die Hän­de gründ­lich zu waschen.
  • Ist kein Ein­weg­ta­schen­tuch griff­be­reit und die Schülerin/der Schü­ler dazu in der Lage, soll­te das Hus­ten und Nie­sen in die Arm­beu­ge, die vor Mund und Nase gehal­ten wird, erfol­gen. Wich­tig: Auch hier­bei soll­te man sich (wenn mög­lich) abwenden.

zu Hygie­ne: Rich­ti­ges Händewaschen

  • Nass machen:
    Die Hän­de wer­den unter flie­ßen­des Was­ser gehal­ten und über­all befeuch­tet; die Tem­pe­ra­tur des Was­sers spielt hier­bei kei­ne (!) Rolle.
  • Rund­um einseifen:
    Han­din­nen­flä­chen, Hand­rü­cken, Dau­men, Fin­ger­zwi­schen­räu­me und Fin­ger­spit­zen sol­len gründ­lich ein­ge­seift werden.
  • Zeit las­sen:
    Gründ­li­ches Hän­de­wa­schen dau­ert min­des­tens 20 Sekun­den, bei stark ver­schmut­zen Hän­den auch länger
  • Gründ­lich abspülen:
    Die Hän­de sol­len unter flie­ßen­dem Was­ser kom­plett abge­spült werden.
  • Sorg­fäl­tig abtrocknen:
    Das Abtrock­nen der Hän­de – auch der Fin­ger­zwi­schen­räu­me – gehört zum wirk­sa­men Hän­de­wa­schen dazu. Durch Abtrock­nen wer­den Kei­ne ent­fernt, die noch an den Hän­den oder im rest­li­chen Was­ser an den Hän­den haften.

zu Hygie­ne: All­ge­mei­ne Verhaltensregeln

  • Mit den Hän­den soll­te man sich selbst und ande­ren nicht an den Mund, Augen, Nase berüh­ren und die Fin­ger nicht in den Mund neh­men. Dies gilt eben­so für Stif­te, etc.
  • Bei plötz­lich auf­tre­ten­dem Krank­heits­ge­fühl haben sich betrof­fe­ne Schü­le­rin­nen und Schü­ler sofort bei ihrer Lehr­kraft zu melden.
  • Ler­nu­ten­si­li­en sol­len nicht aus­ge­tauscht werden.
  • Eben­so sol­len Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter­ein­an­der kein Essen austauschen.
  • Hän­de­wa­schen vor Betre­ten des Klassenzimmers.
  • Hän­de­wa­schen nach dem Auf­ent­halt auf dem Schul­hof, bei Ver­schmut­zung, vor dem Essen, nach Toi­let­ten­be­nut­zung sowie nach Hus­ten und Niesen.
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler dür­fen nur ein­zeln Toi­let­ten auf­su­chen. Bei Begeg­nun­gen ist auch hier­bei die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des unter­ein­an­der einzuhalten.

Mundschutz

Gegen­wär­tig herrscht Mund­schutz­pflicht (Mund- und Nasen­schutz) im gesam­ten Bun­des­ge­biet für die Benut­zung des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs in Bus und Bahn sowie den Ein­zel­han­del. Eine Mund­schutz­pflicht für die Schu­le ist nicht vorgesehen.

Den­noch bit­ten wir alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler, alle Lehr­kräf­te und wei­te­ren Bediens­te­ten der Ernst-Reuter-Schule, auf dem Hin- und Rück­weg der Schu­le sowie in den Pau­sen und in Situa­tio­nen, die die Ein­hal­tung der Abstands­re­gel von 1,5m gefähr­den könn­ten, eine Mas­ke zu tra­gen. Im Unter­richt ist das Tra­gen von Mas­ken auf­grund des gewähr­leis­te­ten Sicher­heits­ab­stands nicht erfor­der­lich aber den­noch möglich.

Die Schu­le bzw. der Schul­trä­ger kann gegen­wär­tig kei­ne Mas­ken für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler oder Lehr­kräf­te sowie wei­te­re Bediens­te­te der Ernst-Reuter-Schule bereitstellen.

Risikogruppen, Krankheitssymptome melden

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die bei einer Infek­ti­on mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risi­ko eines schwe­ren Krank­heits­ver­laufs aus­ge­setzt sind, sind vom Schul­be­trieb wei­ter nach ärzt­li­cher Beschei­ni­gung befreit. Glei­ches gilt für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die mit Ange­hö­ri­gen einer Risi­ko­grup­pe in einem Haus­stand leben. Die­se Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den wei­ter­hin von der Klas­sen­lehr­kraft über den bekann­ten Weg mit Mate­ri­al versorgt.

Hier­zu bit­ten wir stets um zeit­na­he Rück­mel­dung an das Sekre­ta­ri­at (06078 – 93680 oder über E‑Mail) – auch um mög­li­che Infek­ti­ons­ket­ten wei­ter mel­den zu können.

Dies gilt auch für Lehr­kräf­te, die des­halb von der Prä­senz­pflicht in der Schu­le aus­ge­nom­men sind.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler dür­fen auf kei­nen Fall zur Schu­le kom­men, wenn sie Krank­heits­sym­pto­me auf­wei­sen. Soll­te dies den­noch der Fall sein, wer­den wir die­se ent­spre­chen­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler wie­der nach Hau­se schicken.

Abschlussfeier

Auf­grund der Vor­ga­ben der Ord­nungs­be­hör­den wegen der Corona-Pandemie müs­sen nach wie vor lei­der auch die gewohn­ten Abschluss­fei­ern aus­fal­len. Dies tut uns sehr, sehr leid – den­noch sehen wir hier­bei ver­ständ­li­cher­wei­se kei­ne Mög­lich­keit, wie bis­her gewohn­te Abschluss­fei­ern in der Schu­le statt­fin­den zu lassen.

Busverkehr

Seit dem 27.04.2020 gilt wie­der der nor­ma­le Fahr­plan für den Schul­be­trieb. Bit­te beach­ten Sie die ab dann gel­ten­de Mas­ken­pflicht (Mund- und Nasen­schutz) für Ihr Kind im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr wie Bus und Bahn.

Soll­ten auf­grund der ver­än­der­ten Schul­zei­ten Pro­ble­me unmit­tel­bar vor oder nach dem Unter­richt mit dem Bus­ver­kehr auf­tre­ten und die Kin­der mit dem Bus frü­her zur Schu­le gebracht bzw. wegen spä­te­rer Abfahrts­zei­ten län­ger in der Schu­le blei­ben müs­sen, ist hier­für auf dem Schul­ge­län­de für Auf­sicht gesorgt. Um auf schu­li­scher Sei­te ent­spre­chend pla­nen zu kön­nen, soll der Bedarf hier­für umge­hend der jewei­li­gen Klas­sen­lehr­kraft gemel­det werden.

Eine Über­sicht der ein­zel­nen Bus­li­ni­en mit den ent­spre­chen­den Zei­ten gibt es hier:

Linie GU1

Linie GU2

Linie GU3

Linie GU4

Linie GA

Linie MD

Linie ME

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